mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
17.12.2010; 11:50 Uhr
Niederländisches System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Gemeinsamem Markt unvereinbar
EuG wertet Ad-hoc-Finanzierungen als staatliche Beihilfen und bestätigt Kommissionsentscheidung

Das EuG (Europäisches Gericht erster Instanz) hat gestern eine Entscheidung der Kommission bestätigt, wonach die Ad-hoc-Finanzierungen der niederländischen Rundfunkstiftung Nederlandse Omroep Stichting (NOS) mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfen sind (Urteil vom 16. Dezember 2010, Az. T-231/06 und T-237/06). Die NOS unterhält eine Rundfunkanstalt und koordiniert durch ihren Vorstand, Publieke Omroep (PO), den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Niederlande. Ihre Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch jährliche staatliche Zahlungen. Darüber hinaus bekommt die NOS seit 1994 Ad-hoc-Zahlungen für ihre Funktion als Rundfunkaufsicht.

Die Kommission, bestätigt durch das EuG, wertete diese Zahlungen als unzulässige Ad-hoc-Beihilfen (Entscheidung 2008/136/EWG vom 22. Juni 2006). Dies sind Beihilfen, die nicht auf Grundlage einer Beihilferegelung gewährt werden. Sie hätten darüber hinaus auch als neue Beihilfen der Kommission bekannt gemacht werden müssen. Zudem beanstandeten die Kommission und das EuG einige Zuschüsse, die der OP an Rundfunkanstalten auszahlte, als überhöht. Dass diese Zuschüsse, die in einem Rücklagenfonds geparkt waren, im Jahre 2005 ebenfalls wieder auf den PO transferiert wurden, wertete der EuG ebenfalls als unzulässige Ad-hoc-Beihilfe. Infolgedessen kann der niederländische Staat nun gut 76 Millionen Euro von der NOS zurückfordern.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4137:

https://www.urheberrecht.org/news/4137/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.