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16.08.2012; 12:18 Uhr
Popularklage vor dem BayVerfGH gegen die Neuregelung der Rundfunkbeiträge
Passauer Jurist: »Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz der Verfassung«

Medienberichten zufolge will Ermano Geuer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau, die ab 1. Januar 2013 geltende Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, die so genannte »Haushaltsabgabe« (vgl. Meldung vom 22. Oktober 2010), per Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) stoppen. Die neue Bemessung der Rundfunkgebühren sieht keine gerätebezogene Abgabe mehr vor, sondern, dass alle Haushalte und Betriebe eine Abgabe zahlen, unabhängig davon, ob Endgeräte (Fernseher, Radio oder »neuartige Empfangsgeräte« wie z.B. internetfähige Computer) vorhanden sind oder nicht. Dies betrachte der Kläger als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Nach seiner Auffassung handele es sich um eine sachlich ungerechtfertigte Pauschalierung, welche die Rundfunkgebühren zu einer Steuer »mutieren« lasse, für deren Erlass es den Bundesländern wiederum an der entsprechenden Kompetenz fehle. 

Beobachter rechnen nicht vor 2013 mit einer Entscheidung in dem Verfahren (Az.: Vf. 8-VII-12). Bis Mitte Oktober könnten die Verfahrensbeteiligten beim BayVerfGH ihre Stellungnahmen abgeben. Dazu gehören der Bayerische Landtag, die Staatsregierung und der Bayerische Rundfunk (BR) als öffentlich-rechtliche Anstalt, die sich überwiegend aus Gebühren finanziert. 

Sollte der BayVerfGH Geuer Recht geben, würde dies zwar zunächst nur Bayern betreffen. Eine Entscheidung gegen das konzipierte Modell der »Haushaltsabgabe« könnte den Freistaat jedoch dazu zwingen, sich bundesweit für eine Neuregelung einzusetzen.

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