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06.10.2006; 17:46 Uhr
Bundeswirtschaftsministerium gegen PC-Gebühr ab 2007
WDR-Justiziar weist auf rechtliche Probleme einer Medienabgabe hin

Gegen die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer ab dem 1.1.2007 hat sich der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, (CDU) ausgesprochen. Laut einer Pressemitteilung vom 6.10.2006 stünden die geschätzten Mehreinnahmen von fünf bis sechs Mio. EUR außer Verhältnis zu dem Imageschaden des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie den Belastungen für Freiberufler und den Mittelstand. »Es gibt zur Zeit mehr offene als geklärte Fragen in der Umsetzung«, so Schauerte, u. a., ob auch Telearbeitsplätze, Rechner von Außendienstmitarbeitern oder sogar Bankautomaten einzeln der Gebührenpflicht unterfielen. Daher forderte er die Ministerpräsidenten der Länder - die vom 18.-20.10.2006 zusammen kommen - auf, das Moratorium zur weiteren Aussetzung des neuen Gebührentatbestands bis 2009 zu verlängern.

Gegenteilig äußerte sich Staatsminister Eberhard Sinner, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gegenüber der »dpa« am 5.10.2006. Seiner Ansicht nach führt kein Weg an der PC-Gebühr ab 2007 vorbei. Gleichwohl sei dies nur eine Übergangslösung, ab 2009 sollte eine zeitgemäßere und aufkommensneutrale Form der Gebührenerhebung erfolgen. In einem Interview mit »epd medien« vom 23.9.2006 setzte sich der Justiziar des SWR, Hermann Eicher nochmals dafür ein, bestehende Ungereimtheiten der aktuellen Gebührensystematik zu überprüfen, so z. B. bei Mehrfachzahlern oder der Gebührenpflicht bei Nutzung von Rundfunkgeräten für nicht-private Zwecke. Zugleich wies er auf die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten einer von FDP und den Grünen geforderten allgemeinen Medienabgabe. Diese sei eine Sonderabgabe, die nur von einer abgrenzbaren Gruppe aufgrund einer besonders vorgegebenen Interessenlage erhoben werden könne - was sich bei einer Abgabenpflicht der gesamten Gesellschaft als schwierig gestalte. Gegen eine Steuerfinanzierung des Rundfunks stehe wiederum das Erfordernis der Staatsferne.

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