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21.11.2007; 10:24 Uhr
KEF: Öffentlich-Rechtliche überschreiten Selbstbegrenzung bei Online-Angeboten
ARD, ZDF und Deutschlandradio sehen Selbstverpflichtungserklärungen eingehalten

Nach Ansicht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Selbstverpflichtungserklärungen nicht eingehalten, mit denen sie sich darauf verpflichten, nicht mehr als 0,75 Prozent ihres Gesamthaushalts für ihre Online-Angebote aufzuwenden. Wie die »Berliner Zeitung« unter Berufung auf den Branchendienst »Funkkorrespondenz« berichtet, gehe dies aus dem Entwurf des 16. Berichts der KEF hervor und gelte sowohl für den gesamten Zeitraum 2005 bis 2008 als auch für jedes einzelne Jahr. Danach lägen die Aufwendungen für die gesamte Gebührenperiode bei der ARD bei 0,84 Prozent, beim ZDF bei 0,9 Prozent und beim Deutschlandradio bei 0,81 Prozent des Gesamthaushalts. Demgegenüber hatten die Anstalten zuvor erklärt, ihre Selbstverpflichtungen für diese Zeit einzuhalten.

Grund für diese voneinander abweichenden Ergebnisse sei laut der »Berliner Zeitung« die Frage, ob bei der Berechnung der Ausgaben auch die IT-Verbreitungskosten einzubeziehen sind oder nicht. Die Sender verneinen dies mit dem Hinweis, dass lediglich solche Kosten für Personal und Programm sowie für Investitionen unter die Selbstverpflichtungen fielen, die ausschließlich oder überwiegend für den Online-Bereich entstünden. Aber selbst wenn man die Verbreitungskosten mit einbezöge, würden die Obergrenze von 0,75 Prozent nur für 2007 und 2008 überschritten, da hier wegen zunehmender Abrufe im Internet die Verbreitungskosten gestiegen seien.

Die Bundesländer hingegen folgen der Einschätzung der KEF und fordern nun in ihren Stellungnahmen zum Berichtsentwurf der »Berliner Zeitung« zufolge, den Finanzbedarf der Öffentlich-Rechtlichen für den Gebührenzeitraum 2009 bis 2012 um den Betrag abzusenken, der von den Rundfunkanstalten zuvor zu viel angesetzt worden war. Martin Stadelmaier, Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, bezeichnete laut »newsroom.de« das Ergebnis der KEF als einen Vorgang, den er als »sehr ärgerlich empfunden« habe. Die KEF hatte Mitte Oktober ihren Entwurf zum 16. Bericht für die Gebührenperiode 2009 bis 2012 vorgelegt; der endgültige Bericht soll dann der Rundfunkkommission der Länder im Januar 2008 vorgelegt werden (siehe Meldung vom 16.10.2007). Darin hatte sie bereits vorgeschlagen, den von den Rundfunkanstalten vorgeschlagenen Finanzbedarf von 1,44 EUR auf 93 Cent zu reduzieren. Dies war bei dem SWR in der vergangenen Woche auf Kritik gestoßen (siehe Meldung vom 16.11.2007).

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