mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
13.09.2006; 13:39 Uhr
ARD und ZDF beschließen reduzierte Rundfunkgebühr für Internet-PCs
BITKOM, Grüne und Union fordern Überdenken des derzeitigen Gebührensystems

Die ARD-Intendanten haben beschlossen, die ab dem 1.1.2007 geltende Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Empfangsgeräte nicht in voller, sondern nur in Höhe der Radiogebühr von 5,52 EUR einzuziehen. Laut der »Financial Times Deutschland« vom 13.9.2006 trägt das ZDF diesen Beschluss mit. Dieser Vorschlag war bereits wiederholt gemacht worden, zuletzt in einem Schreiben von Joachim Herrmann (CSU), Vorsitzender der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Union, an die Spitzen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass über das Internet derzeit noch nicht so viele Fernsehprogramme wie Radioprogramme zu empfangen seien.

Der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und Neue Medien e.V. (BITKOM) bezeichnete diesen Beschluss als »faulen Kompromiss« und die neue Gebühr als »Idee aus der Steinzeit des Online-Zeitalters«. Einig sind sich Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM, die medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Grietje Bettin, und Herrmann darin, dass das bestehende Gebührenmodell angesichts der Vielzahl verschiedener Empfangsgeräte nicht mehr zeitgemäß und zu überprüfen sei. Der BITKOM forderte die Ministerpräsidentenkonferenz auf, bei ihrer Sitzung Ende September der reduzierten Rundfunkgebühr nicht zuzusimmen.

Mit Blick auf die Diskussion einer zusätzliche Belastung von Selbstständigen und Unternehmen durch die Internet-PC-Gebühr verwies jedoch Herrmann auf die im Rundfunkstaatsvertrag neu eingeführte Zweitgerätebefreiung, nach der Geräte im nicht ausschließlich privaten Bereich von der Gebührenpflicht befreit werden können, wenn bereits Gebühren für ein herkömmliches Empfangsgerät gezahlt werden.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2791:

https://www.urheberrecht.org/news/2791/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.