mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
27.10.2008; 18:06 Uhr
AG DOK plädiert für vertragliche Klärung der Online-Verwertungsrechte
Öffentlich-rechtliche Sender sollen Rechteinhaber an ihren Internetaktivitäten beteiligen

Nach der Zustimmung der Ministerpräsidenten der Länder zu den Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages (vgl. Meldung vom 23. Oktober 2008) weist die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) auf eine im Entwurf enthaltene Protokollnotiz zu § 6 des Rundfunkstaatsvertrages hin, nach der von den öffentlich-rechtlichen Sendern eine »faire Aufteilung der Verwertungsrechte« erwartet wird. Die AG DOK habe in der Debatte um die Online-Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es bislang an einer Beteiligung der Rechteinhaber an derartigen Angeboten fehle. Zudem würden durch die Internetangebote der Sender eigene Verwertungsmöglichkeiten der Produzenten behindert. Daher seien hier grundlegend neue Vertragsregelungen notwendig, so Thomas Frickel, Vorsitzender und Geschäftsführer der AG DOK, in einer Presseerklärung vom 24. Oktober 2008.

Man habe deshalb die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in zwei inhaltsgleichen Schreiben an den Intendanten des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), Markus Schächter, und an die Intendantin des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Monika Piel, zu »Verhandlungen über ausgewogene Vertragsbedingungen für Urheber und Produzenten« aufgefordert, heißt es in der Presseerklärung der AG DOK weiter.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3422:

https://www.urheberrecht.org/news/3422/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.