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15.12.2008; 12:44 Uhr
ZDF: Verfahren für den Drei-Stufen-Test beschlossen
Fernsehrat will Prüfung transparent und nachvollziehbar gestalten

Der Fernsehrat des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) hat sich auf ein Genehmigungsverfahren zur Umsetzung Drei-Stufen-Tests geeinigt, dem nach Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages neue, veränderte und bestehende Telemedienangebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten unterzogen werden sollen. Die Verantwortung für den Drei-Stufen-Test soll dabei beim Fernsehrat liegen, der ein »transparentes und nachvollziehbares« Verfahren ermöglichen will, wie es in einer Pressemitteilung des ZDF vom 12. Dezember 2008 heißt. Grundlage für die Angebotsprüfung soll eine so genannte Projektbeschreibung bilden, die dem Fernsehrat durch den Intendanten vorgelegt wird und unter Berücksichtigung des Umfangs und der Qualität bestehender Angebote neben einer Kostenübersicht auch Angaben darüber machen soll, ob das betreffende Angebot vom öffentliche Auftrag des Rundfunks gedeckt ist und qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Anhand dieser Angaben soll der Fernsehrat über die Einleitung des Prüfungsverfahrens entscheiden.

Im Verfahren selbst soll auch Dritten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden, indem die Projektbeschreibung im Internet veröffentlicht wird. Anschließend bestehe Gelegenheit sich innerhalb einer vom Fernsehrat festgelegten Frist von mindestens sechs Wochen zu dem betreffenden Angebot zu äußern. Die Neutralität bei der Beurteilung im Gremium soll zudem durch Gutachten externer Sachverständiger zu Marktauswirkungen des Angebots verstärkt werden. Im Anschluss entscheidet der Fernsehrat über die Zulässigkeit des Angebot. Dazu ist eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Rat-Mitglieder erforderlich.

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