mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.01.2013; 18:56 Uhr
Rundfunkbeitrag laut Gutachten des HDE verfassungswidrig
Professor Degenhart: Rundfunkbeitrag ist formell und materiell verfassungswidrig

Die ab dem 1. Januar 2013 geltende Neuregelung der Rundfunkbeiträge im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist nach einem vom Handelsverband Deutschland (HDE) (ehemals Handelsverband des Deutschen Einzelhandels) in Auftrag gegebenen juristischen Gutachten verfassungswidrig. Wie die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (FAZ) berichtet, verstößt die Neuregelung nach Ansicht Professor Christoph Degenharts gegen die Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes (GG). Sie greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Außerdem fehle es den Bundesländern, die den Beitragsstaatsvertrag verabschiedet haben, an der Gesetzgebungskompetenz, da es sich dem Wesen nach um eine Steuer und nicht um einen Beitrag handele. Damit sei der Rundfunkbeitrag formell und materiell verfassungswidrig. Wie die »FAZ« zitiert, sieht Degenhart in dem Beitrag keine »Vorzugslast«, da diese »individuelle und individualisierbare Vorteile« voraussetze. Vielmehr handele es sich um eine Abgabe auf »Raumeinheiten«, die einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme.

Die Anknüpfung der Abgabenpflicht an bestimmte Raumeinheiten führe zu »allgemeinen Vermutungen und Typisierungen«, die nicht zulässig seien. Der Gesetzgeber achte nicht darauf, ob in Unternehmen den Mitarbeitern Rundfunkempfang gestattet oder dieser überhaupt möglich sei. Eine Überproportionale Belastung sieht Degenhart für Unternehmen gegeben, deren Mitarbeiter sich auf viele Betriebsstätten verteilten. Dazu trage auch die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge bei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden »überproportional belastet«.

Auch die Drogeriekette Rossmann hatte ihre Anfang Januar vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereichte Popularklage auf die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit - allerdings der Bayerischen Verfassung - gestützt (vgl. Meldung vom 10. Januar 2013).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4861:

https://www.urheberrecht.org/news/4861/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.