mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.01.2007; 11:49 Uhr
Italien: Minister stellt Vorschläge zur Reform der RAI vor
Gründung einer Stiftung als Kontrollgremium und drei ihr untergliederten Gesellschaften

Seine Vorschläge für eine Restrukturierung des italienischen öffentlich-rechtlichen Fernsehens, der Radiotelevisione Italiana (RAI), hat der italienische Kommunikationsminister Paolo Gentiloni (Margherita), präsentiert. Wie der »Corriere della Sera« am 10.1.2007 berichtet, soll die RAI in drei zivilrechtliche Gesellschaften aufgegliedert werden, die von einer neu zu gründenden Stiftung abhängig sein sollen. Dabei wird einer der Gesellschaften ausschließlich der Betrieb der Infrastruktur übertragen, während den beiden anderen die Ausgestaltung der Programme obliegen soll. Rechtlich soll die Reform auf einen »contratto di servizio« zwischen der RAI und dem italienischen Staat basieren.

Aufgabe der Stiftung soll sein, über die Einhaltung des »contratto di servizio« seitens der RAI zu kontrollieren, die Unabhängigkeit des Fernsehen von staatlichen und wirtschaftlichen Einflüssen sowie die Wahrung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags zu garantieren, die Statuten der drei Gesellschaften zu genehmigen und deren Verwaltungsräte zu nominieren. Geführt werden soll die Stiftung ihrerseits durch einen Verwaltungsrat; für dessen Zusammensetzung soll zwischen zwei Varianten entschieden werden: Entweder soll er aus sieben Mitgliedern bestehen, davon fünf von den beiden Kammern des italienischen Parlaments nominiert und zwei von den Regionen Italiens mit jeweils qualifizierter Mehrheit, oder mit einer höheren Mitgliederzahl, die dann aber nicht nur durch Parlament und Regionen, sondern auch durch weitere gesellschaftliche Gruppierungen ernannt werden sollen, so z. B. Gewerkschaften oder akademische Organe.

Im Zentrum der Arbeit der drei Gesellschaften wiederum sollen vor allem zwei Aspekte stehen. Zum einen soll eine klarere Trennung zwischen gebühren- und werbefinanziertem Fernsehen erfolgen, zum anderen die Beseitigung Abhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Angebots von der Werbung, die eine Unterscheidung von privaten Anbietern erschwere. Diesem Ziel folgt die Absicht, dass eine der beiden Programmgesellschaften ausschließlich Gebührengelder erhalten, während die andere sich nur durch Werbung finanzieren soll. Dies habe nach Ansicht Gentilonis nicht zwangsläufig die Privatisierung der letzteren Gesellschaft zur Folge, denkbar sei auch ein gleichberechtigtes Auftreten eines Wettbewerbers am Markt, dessen Eigentümer die öffentliche Hand sei, und zog den Vergleich zum englischen Channel 4. Der Kommunikationsminister schloss zudem perspektivisch eine Privatisierung des Netzbetriebs nicht aus, ebenso wie die Erweiterung der Angebotspalette der RAI z. B. im Bereich der Neuen Medien allein von der Entscheidung der Stiftung abhängig sei.

Bis Ende Februar können nun die betroffenen Kreise zu den »Linee Guida« der Reform Stellung nehmen, für Ende März hofft Gentiloni dann auf das Vorliegen eines Gesetzentwurfs, um so das parlamentarische Beratungsverfahren einleiten zu können.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2900:

https://www.urheberrecht.org/news/2900/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.