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22.08.2007; 09:33 Uhr
SPD-Vorstand legt Leitantrag zur Medienordnung im digitalen Umfeld vor
Beibehaltung der dualen Rundfunkordnung, Vielfaltsicherung durch diskriminierungsfreien Zugang, Begrenzung des Einflusses von Finanzinvestoren

Mit seinem Leitantrag hat der SPD-Parteivorstand umfassende Leitlinien seiner zukünftigen Medienpolitik im digitalen Umfeld vorgelegt und will diese auf dem Bundesparteitag in Hamburg Ende Oktober 2007 von den Delegierten absegnen lassen. Dabei wählt das Gremium Art. 5 GG als Ausgangspunkt, an dem sich sämtliche Antworten auf alle Fragestellungen orientieren sollen, also vornehmlich die Aspekte der Vielfaltsicherung und der Begrenzung von Meinungsmacht.

Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, steht für den Parteivorstand der Mehrwert auf der Nutzerseite an erster Stelle. Aus diesem Grunde soll zum einen durch offene Standards die Attraktivität digitaler Infrastruktur und Geräte gewährleistet werden, flankiert mit einem diskriminierungsfreien Zugang zu Plattformen auch für kleine(re) Inhalteanbieter und Bürgermedien, um so die Auffindbarkeit von Informationen im Sinne der Vielfaltsicherung über alle Verbreitungswege zu ermöglichen. Letzeres habe insbesondere für unverschlüsselte Programme zu gelten, sodass zwar eine Verschlüsselung grundsätzlich nicht abgelehnt, jedoch dann als kritisch angesehen wird, wenn es für den Nutzer wie beim »Entavio«-Projekt von SES Astra keinen Mehrwert für den Nutzer gebe.

Zum anderen setzt sich das Gremium für den Fortbestand der dualen Rundfunkordnung ein, verbunden mit einem dynamisch zu interpretierenden Funktionsauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. So soll sich dieser zukünftig verstärkt gegenüber seinen kommerziellen Konkurrenten abgrenzen, um so »seine Programm-, Qualitäts- und Seriositätskompetenz als Alleinstellungsmerkmale« zu sichern. In Reaktion auf den Ansatz der Europäischen Kommission, bei der Verteilung freiwerdender Übertragungskapazitäten einen rein marktwirtschaftlichen Ansatz zu wählen (siehe hierzu zuletzt Meldung vom 3.7.2007), betont der Vorstand die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Kulturgut und nicht als Wirtschaftsgut, weshalb der Rundfunk bei der Frequenzvergabe vorrangig berücksichtigt werden soll.

Unter Verweis auf crossmediale Konzentrationsentwicklungen und das Auftreten von Finanzinvestoren im Mediensektor fordert der Parteivorstand, die Beteiligung von Nicht-EU-Investoren an Medienunternehmen in Deutschland auf 25 Prozent zu begrenzen sowie zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass Medienunternehmen zum bloßen Finanz- und Spekulationsobjekt werden. Bei EU-Investoren hingegen seien nach dem Willen des Gremiums ergänzende europäische Maßnahmen zur Machtbegrenzung im Sinne einer Vielfaltsicherung anzustreben. Angesichts nationaler Konzentrationsbestrebungen seien für bundesweite Sachverhalte auch bundesweit rechtsverbindliche Entscheidungen erforderlich, weshalb der Parteivorstand eine Medienanstalt der Länder mit einem eigenen bundesweit geltenden einheitlichen Medienrecht vorschlägt, um so besser die Arbeit von Kartellbehörden, der Bundesnetzagentur und der Medienaufsicht zu »verzahnen«, ein Vorschlag, den die Bundesländer zumindest hinsichtlich einer bundesweit zuständigen Stelle der Landesmedienanstalten bereits im Ansatz im Rahmen der Gespräche für einen 10. Rundfunkänderungstaatsvertrag diskutieren (siehe Meldung vom 27.7.2007).

In einer ersten Reaktion bescheinigte der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, dem Leitantrag zwar zum Teil richtiges Problembewußtsein, kritisierte aber die hieraus gezogenen Schlüsse als »kontraproduktiv oder zu kurz gedacht und halbherzig«. So lehnte Otto die Schaffung einer zusätzlichen Länder-Medienanstalt neben den 14 bereits bestehenden ab; auch warnte er davor, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen größeren Freiraum bei seinen Online-Aktivitäten zu gewähren, da sonst der Wettbewerb verzerrt würde. Auch bei den Vorschlägen zur Begrenzung des Einflusses von Finanzinvestoren dürfe nicht in einen staatlichen Protektionismus zurückgefallen werden, erforderlich seien hier vielmehr effektive Transparenzvorschriften.

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