mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.10.2013; 15:21 Uhr
LG Hamburg entscheidet zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen
Zustimmungsklausel zur Weitergabe von Software nicht mit »UsedSoft«-Entscheidung des EuGH vereinbar

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 25. Oktober 2013 entschieden, dass der Softwarehersteller SAP den Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen nicht AGB-rechtlich verbieten kann (Az.: 315 O 449/12; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). SAP hatte den Weiterverkauf seiner Software unter Berufung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer ausdrücklichen Zustimmung abhängig gemacht. Hiergegen klagte das Unternehmen Susensoftware, das überschüssige SAP-Lizenzen ankauft und weitervermarktet. Wie »telemedicus« berichtet, gab das LG Hamburg der Klägerin Recht und stellte u.a. die Rechtswidrigkeit der SAP-Zustimmungsklausel fest.

Der Entscheidung des LG Hamburg liegt ein ähnlich gelagerter Sachverhalt zugrunde wie dem vielbeachteten »UsedSoft«-Urteil des EuGH aus dem vergangenen Jahr. Der EuGH hatte entschieden, dass Softwarelizenzen unter bestimmten Voraussetzungen weiterverkauft werden dürfen (vgl. Meldung vom 3. Juli 2012). In beiden Fällen versuchten Softwareunternehmen, den Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen vertraglich einzuschränken. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5061:

https://www.urheberrecht.org/news/5061/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.