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08.10.2008; 16:00 Uhr
Kulturrat bekräftigt erneut Forderung zur Schutzfristverlängerung für Tonträger
Eröffnung der »Popkomm« - Zustimmung zum Vorschlag der EU-Kommission

Anlässlich der Eröffnung der Musikmesse »Popkomm« hat sich der Deutsche Kulturrat erneut für eine Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre ausgesprochen, wie von der EU-Kommission (KOM (2008)464/3) als Änderung der Richtlinie 2006/116/EG vorgeschlagen wurde.

Bereits Ende September 2008 hatte der Kulturrat eine Stellungnahme zu den Kommissionsplänen veröffentlicht und an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries übersandt. Darin begrüßte er den Vorschlag einer Schutzfristverlängerung für Tonträger als Annäherung an die Schutzdauer urheberrechtlich geschützter Werke, welche nach dem Tod des Urhebers noch 70 Jahre geschützt sind. Wie die Kommission, betont auch der Deutsche Kulturrat die Bedeutung der Urheberrechtsvergütungen gerade für unbekannte Künstler und Studiomusiker zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.

Es solle verhindert werden, dass Aufnahmen bereits zu Lebzeiten eines Künstlers gemeinfrei werden und damit als Einnahmequelle wegfallen, wie der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann in einer Pressemitteilung vom 8. Oktober 2008 wiederholt. Der Kulturrat sehe in den Kommissionsplänen »einen positiven Weg zur Verbesserung der sozialen Lage der ausübenden Künstler«.

Neben der angesprochenen Schutzfristverlängerung für Tonträger unterstützt der Deutsche Kulturrat in seiner ursprünglichen Stellungnahme auch den Vorschlag der Kommission einer verpflichtenden »use-it-or-lose-it«-Klausel für Verträge zwischen Künstlern und Plattenfirmen, die für den Fall, dass die Aufnahme innerhalb der erweiterten Schutzfrist nicht weiter vermarktet wird, die Möglichkeit der Rückforderung der Rechte und eine eigene Vermarktung durch den Künstler vorsieht, und hält auch die geplante Einrichtung eines Fonds, in den die Firmen 20% der durch die verlängerte Schutzfrist zusätzlich erzielten Einnahmen einzahlen sollen, um Studiomusiker angemessen zu beteiligen, für »innovativ«, merkt jedoch an, dass die Verteilung des Einnahmen wegen ihrer Erfahrung mit kollektiver Ausschüttung durch die Verwertungsgesellschaften erfolgen solle. Wegen der vergleichbaren Interessenslage von Musikern und beispielsweise Schauspielern sei allerdings nicht verständlich, weshalb das Vorhaben der Kommission nur den Bereich der Tonträger betrifft und nicht etwa auch audio-visuelle Werke, wie Filme. Der Unterschied werde besonders bei Konzertmitschnitten deutlich, die sowohl auf CD als auch auf DVD erscheinen. Der Deutsche Kulturrat spricht sich daher in seiner Stellungnahme für eine einheitlich längere Schutzfrist aus, die nicht von der Art des jeweiligen Trägermediums abhängig sein soll.

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