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26.04.2009; 17:15 Uhr
EU-Parlament: Schutzfrist für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller soll auf 70 Jahre verlängert werden
Parlamentarier stimmen gegen die vorgeschlagene Frist von 95 Jahren

Die im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vorgesehene Verlängerung der Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von bisher 50 auf 95 Jahre ist von der Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments teilweise abgelehnt worden. Nachdem der Rechtsausschuss des Parlaments den Vorschlag im Februar weitestgehend gebilligt hatte (vgl. Meldung vom 12. Februar 2009), stimmte das Parlament in seiner Sitzung am 23. April 2009 für eine Verlängerung. In Abweichung zum Kommissionsvorschlag votierten die Abgeordneten jedoch für eine Schutzfrist von nur 70 Jahren.

Begründet wird die Verlängerung der Schutzfristen damit, dass Musiker den Schutz ihrer Musikaufnahmen von derzeit 50 Jahren häufig überleben und somit im Alter auf Einnahmequellen verzichten müssten. Gleichzeitig können sie sich zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr gegen Verwertungen ihrer Darbietungen zur Wehr setzen. Aus diesen Gründen sei es für die soziale Situation der Musiker notwendig, die Schutzdauer zu verlängern. Zu diesem Zweck sei jedoch bereits eine Frist von 70 Jahren nach Veröffentlichung ausreichend, wie Brian Crowley stellvertretend für den Rechtsausschuss im Parlament vortrug.

Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Schutzfristen unterstützt das Parlament die Pläne zur Bildung eines Fonds, in den Plattenfirmen 20 Prozent der Einnahmen, die sie durch den verlängerten Schutz ihrer Tonträger erzielen, einzahlen müssen. Nicht gerechtfertigt sei es jedoch, kleinere Firmen mit jährlichen Gesamteinnahmen unter 2 Mio. EUR von dieser Regelung auszunehmen.

Darüber hinaus forderte das Parlament die Kommission auf, im Rahmen einer Folgeneinschätzung zu untersuchen, ob eine Ausweitung des Richtlinienvorschlags auch auf den audiovisuellen Bereich aus Gründen der Gleichbehandlung notwendig sei.

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