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13.01.2004; 18:41 Uhr
Landesmedienanstalten werden auf RTL-Dschungelshow aufmerksam
Medienwächter wollen Vorliegen eines Verstoßes gegen die Menschenwürde prüfen

Die Gemeinsame Stelle für Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten wird bei ihrem nächsten Treffen im Februar 2004 entscheiden, ob die RTL-Sendung »Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!« gegen die Menschenwürde verstößt. Stein des Anstoßes war die Panikattacke, die der Mitspieler Daniel Küblböck bei einer Mutprobe erlitten hat. Der »DSDS«-Teilnehmer musste seinen Kopf etwa drei Minuten lang in ein mit Goldfischen, Aalen und Wasserspinnen gefülltes Aquarium halten. Die von ihm zuvor absolvierte Aufgabe bestand darin, gut eine Minute in einer Kiste mit 30.000 Kakerlaken zu verbringen. Nach dem Show-Format müssen Prominente für einen guten Zweck Mutproben im australischen Dschungel bestehen.

Laut einer Meldung der ddp vom 13.1.2004 hat die für den Sender zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) das Thema auf die Tagesordnung der Sitzung gesetzt. Nach Ansicht der Pressesprecherin der NLM, Uta Spies, verletzt das Format möglicherweise Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde der Teilnehmer. Allerdings sieht Spies nur geringe Chancen für eine offizielle Beanstandung der Sendung, da es sich bei den Kandidaten der RTL-Dschungelshow nicht um Normalbürger handele, sondern um Menschen, die auch sonst in der Öffentlichkeit stünden und wüssten, wie man mit Medien umgehe.

Die Hürden für ein Eingreifen schätzt auch Peter Widlok, Pressesprecher der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz sehr hoch ein, wie die AP am 13.1.2004 berichtet. Dies könne die Aufsicht nur, wenn die Menschenwürde verletzt werde. Der Generaldirektor des Europäischen Medieninstituts in Düsseldorf, Jo Groebel, sagte der Nachrichtenagentur AP: »Das sind Methoden, die an Foltermethoden erinnern«. Den Essensentzug als Folge der Verweigerung der Durchführung einer »Dschungelprüfung« bezeichnete er laut der Meldung als Erpressung.

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[IUM/kr]

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