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04.08.2003; 14:07 Uhr
Rechtsprofessor: Online-Angebot des ZDF verstößt gegen Rundfunkrecht
»Werbung und Sponsoring werden mit Inhalten vermischt«

Nach Ansicht des Rechtsprofessors Christoph Degenhart verstößt der Internet-Auftritt der ZDF-Sendung »Leute heute« gegen das Rundfunkrecht. Entsprechend äußerte sich der Jurist gegenüber dem Nachrichtenmagazin »Focus« in einem Interview. Über einen Link in Form des Sendungslogos gelangt man von der ZDF-Seite www.leuteheute.de zu dem vom ZDF betriebenen »Leute heute«-Portal. Außerdem führt von derselben Ausgangsseite ein Link zu der Seite www.leuteheute.douglas.de. Dort hat der Internetnutzer Zugriff auf ZDF-Artikel zu der Sendung. Daneben werden auch Produkte der Drogerie-Kette Douglas beworben. »Es ist nicht klar zu trennen, welche Inhalte vom ZDF stammen und welche von Douglas«, erklärte Degenhart in dem Interview. Werbung und Sponsoring würden mit Inhalten vermischt. Das widerspreche dem Rundfunkrecht und dem ZDF-Staatsvertrag. Dem setzte ZDF-Sprecher Walter Kehr einem Bericht der dpa zufolge entgegen, dass die Online-Angebote von ZDF und von Douglas klar getrennt seien. Es handele sich bei dem Douglas-Auftritt um eine Lizenzierung. »Solche Verwertungserlöse führen dazu, dass die Rundfunkgebühren einigermaßen erträglich gehalten werden.« Die Internet- Seiten des ZDF seien rein programmbezogen, so Kehr, und entsprächen somit auch dem im kommenden Jahr in Kraft tretenden neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Am 26.6.2003 einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder über den 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Unter anderem wurde beschlossen, dass die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen nur programmbegleitend und mit programmbezogenem Inhalt unterbreitet werden dürften. Der 7. RÄStV bedarf noch der Ratifizierung durch die Länderparlamente und soll am 1.4.2004 in Kraft treten.

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