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26.03.2007; 16:04 Uhr
Wulff optimistisch für Erhalt des Sportwettenverbots im Internet
VPRT fordert offene Diskussion nach kritischer Stellungnahme der Kommission

Zuversichtlich ist Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU), dass die von den Bundesländern Ende 2006 beschlossene Neufassung des Staatsvertrages zum Glücksspiel (siehe Meldung vom 14.12.2006) nicht am Widerstand der Europäischen Kommission scheitern werde. »Wir rechnen mit einem Gesprächsangebot der Kommission«, wird Wulff von der »Süddeutschen Zeitung« (SZ) zitiert. Die Ministerpräsidenten hatten beschlossen, dass zukünftig die Veranstaltung und die Vermittlung von Glücksspielen im Internet verboten werden sollte; hiervon sind vornehmlich die privaten Anbieter betroffen.

Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens der Entwurfsfassung des Glücksspiel-Staatsvertrages hatte der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Günter Verheugen, vergangene Woche in einer Stellungnahme an die Bundesregierung diese Regelung in ihrer gegenwärtigen Form als unverhältnismäßig qualifiziert, da die Ziele des Jugendschutzes und der Bekämpfung der Spielsucht auch durch weniger einschränkende Maßnahmen erreicht werden könnten. Als Grund des Verbotserfordernisses werde beispielsweise die Anonymität im Internet angeführt, der aber bereits bei den aktuellen staatlichen Angeboten durch Abfrage von Namen, Adresse und Alter des Spielenden sowie einem damit verbundenen Abgleichs bei der Deutschen Post und bei der SCHUFA begegnet werde. Verheugen setzte der Bundesregierung eine Frist zur Stellungnahme bis zum 23.4.2007. Zudem kündigte er an, dass die Kommission sich zu den weiteren Bestimmungen des Staatsvertragsentwurfs, die jedoch nicht Gegenstand des Notifizierungsverfahrens seien, »zu einem späteren Zeitpunkt nach weiterer Prüfung der Frage der Verhältnismäßigkeit äußern« werde.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) sieht sich hingegen in seiner Position durch die Anmerkungen der Kommission bestärkt, dass die bisher von den Ländern eingeschlagene Systematik zur Absicherung des staatlichen Monopols insgesamt in Frage zu stellen sei und forderte dazu auf, eine ernsthafte Diskussion über die Einführung eines dualen Systems zu führen, d. h. eines konzessionierten Sportwettenmarkts, der auch privaten Anbietern den Marktzutritt ermöglichen soll. Letzteres war nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2007 und des Europäischen Gerichtshofs vom 6.3.2007 wiederholt von den vom Verbot betroffenen Anbietern gefordert worden.

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