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18.09.2007; 12:23 Uhr
FDP präsentiert Konzessionsmodell für Sportwettenmarkt
Präsidium warnt vor EU-Rechtswidrigkeit des beschlossenen Glücksspielstaatsvertrags

Für eine marktwirtschaftliche Neuordnung des Sportwettenmarkts hat sich das FDP-Präsidium in einem Beschluss vom 17.9.2007 ausgesprochen. Es kritisierte darin den Anfang August von den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossenen neuen Glücksspielstaatsvertrag, dessen Regelungen insbesondere mit seinem vollständigen Wettverbot im Internet auch für konzessionierte Sportwettveranstalter und -vermittler aus anderen EU-Ländern schon jetzt einen klaren Verstoß gegen EU-Gemeinschaftsrecht darstellten. Um nicht vorsätzlich einen Zustand rechtlicher Unsicherheit herbeizuführen und zugleich erhebliche Einnahmeverluste zu Lasten der Sport- und Kulturförderung zu verhindern, befürwortet die FDP die Öffnung des Wettmonopols und sowie die Einführung eines Konzessionsmodells, das sich an den entsprechenden Modellen in anderen Ländern der Europäischen Union orientieren und auch gegen mögliche Spielsucht und problematisches Spielverhalten Vorsorge treffen soll.

So schlägt das FDP-Präsidium vor, zukünftig Konzessionen im Rahmen eines Versteigerungsverfahrens zeitlich befristet an privatwirtschaftliche und bisherige staatliche Sportwettunternehmen zu vergeben. Dabei sollen sowohl die jeweiligen Unternehmen als auch die für sie handelnden Personen bestimmte besondere Kriterien erfüllen, zu denen persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, ein inländischer Geschäftssitz und die Stellung einer Bankgarantie zählen soll. Ferner muss ein effektives Überwachungssystem gegen Missbrauch und Betrug und ein effektiver Jugendschutz nachgewiesen werden sowie unseriöse Spielformen ausgeschlossen werden. An den laufenden Umsätzen der Sportwettenveranstalter und Vermittler sollen die Bundesländer durch Einbeziehung der privaten Sportwetten in das Rennwett- und Lotteriesteuergesetz beteiligt werden.

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