mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
12.04.2012; 10:34 Uhr
Abmahnung wegen fremdem Foto auf Facebook-Pinnwand
»Absehbar, aber offenbar doch neu«

In den Medien sorgt derzeit die erste (bekannt gewordene) Abmahnung wegen eines fremden Fotos für Aufsehen, das ohne Erlaubnis des Fotografen durch einen Dritten auf eine Facebook-Pinnwand hochgeladen wurde. Die mit dem Mandat betrauten Kölner Rechtsanwälte mutmaßen in ihrem Kanzlei-Blog, dass eine ARD Ratgeber-Sendung vom 31. März 2012 zum Thema Facebook-Abmahnungen, den »Internetanwalt ›inspiriert‹« und dieser »nun ein neues fragwürdiges Betätigungsfeld gefunden« haben könnte. 

Die Anwälte gehen in ihrer Argumentation auf die Besonderheit des Falles ein, dass das Foto gerade nicht von dem Inhaber der Pinnwand selbst, sondern eben von einem Dritten dort platziert wurde. Der Inhaber könne in diesem Fall naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der das betreffende Lichtbild auf der Pinnwand postet.

Die im Zusammenhang mit diesem Fall diskutierte und von den Gerichten zu entscheidende Frage wird sein, ob der Nutzer eines Facebook-Profils, ähnlich der entsprechenden Problematik, die auch Blogger mit der Kommentarfunktion ihrer Blogs haben, als »Diensteanbieter« i.S.d. § 10 TMG angesehen werden kann. In diesem Fall wäre eine Haftung denkbar, wenn er den fremden Inhalt nach Kenntniserlangung und Erkennbarkeit von dessen Rechtswidrigkeit nicht umgehend entfernt.

Dokumente:

 

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4574:

https://www.urheberrecht.org/news/4574/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.