mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
13.12.2012; 13:52 Uhr
Google einigt sich mit belgischer Verlegervereinigung Copiepresse
Vereinbarung soll jahrelangen Rechtsstreit beenden

Nach Jahre andauernden Rechtsstreitigkeiten hat Google mit der belgischen Verlegervereinigung Copiepresse eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Wie Thierry Geerts, Chef von Google Belgien in einem Blog berichtet, verpflichtet sich Google hierbei, in den Medien der betroffenen Verlage für seine Dienste zu werben. Im Gegenzug wollen die Verleger Google-Werbedienste wie »AdWords« nutzen, um neue Leser zu gewinnen. Die Kontakte zu den Lesern sollen durch Google-Dienste wie »YouTube« und die Videokonferenz-Tool »Hangout« intensiviert werden. Neben der Generierung von mehr Traffic wird Google die Verlage dabei unterstützen, zusätzliche Vertriebserlöse durch Abos oder Bezahlschranken (»Paywalls«) und durch den Einsatz des Google-Programms »Adsense« und der Google-Vermarktungsplattform »Adexchange« zu erzielen. Schließlich sieht die Einigung eine Kooperation auch bei der Ausweitung der Reichweite des Verlagsangebots auf mobile Plattformen wie Smartphones und Tablet-PCs vor. 

Das erste Urteil in dem Urheberrechtsstreit zwischen Copiepresse und Google um die Nutzung von Textausschnitten und Vorschaubildern auf Angeboten wie »Google News« erging im Jahr 2007 zugunsten der Verlegervereinigung (vgl. Meldung vom 5. Juli 2007). Auch das Gericht zweiter Instanz hielt das Urteil, wonach der Suchmaschinenbetreiber Artikel der Copiepresse-Mitglieder nicht für seinen »News«-Dienst verwenden darf, aufrecht (vgl. Meldung vom 18. Juli 2011). Google reagierte hierauf mit der Entfernung der Webseiten der Verleger nicht nur aus dem Index von Google-News, sondern auch aus dem Suchindex der Google-Webseite. Erst nachdem Copiepresse zugesichert hatte, dass die Webseiten der von ihr vertretenen Verlage wieder in den Suchindex aufgenommen werden können, ohne dass Google gerichtlich angeordnete Strafen fürchten muss, wurden die Medien wieder in den Suchindex aufgenommen.

Nach Angaben eines Berichts auf »Golem« haben sich die Parteien nun auch geeinigt, dass Google die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, was darauf schließen lasse, dass Google ein höchstrichterliches Urteil vermeiden möchte. Thierry Geerts betont in seinem Blog allerdings, dass Google weiterhin davon ausgeht, dass seine Dienste die Rechte der Verlage respektieren und weist darauf hin, dass die erzielte Lösung keine Zahlung an die belgischen Verlage oder Autoren vorsieht, um ihre Inhalte in die Google-Dienste aufzunehmen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4828:

https://www.urheberrecht.org/news/4828/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.