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19.05.2014; 09:25 Uhr
EuGH urteilt zu datenschutzrechtlichen Pflichten von Suchmaschinen
Google für die Verarbeitung personenbezogener Daten »verantwortlich«

Der EuGH hat am vergangenen Dienstag mit wegweisendem Urteil in der Rechssache C-131/12 (Google Spain SL / Agencia de Espanola de Proteccion de Datos) entschieden, dass Suchmaschinen grundsätzlich verpflichtet sind, personenbezogene Daten von Privatpersonen auf Anfrage aus ihrem Index zu löschen (Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).  

Laut EuGH ist Google »Verantwortlicher« im Sinne der EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) für die Daten im Suchindex und zwar unabhängig davon, »ob der Suchmaschinenbetreiber dieselben Vorgänge auch bei anderen Arten von Informationen ausführt und ob er zwischen diesen Informationen und personenbezogenen Daten unterscheidet«. Der Begriff des »Verantwortlichen« sei im Datenschutz weit auszulegen. Die Luxemburger Richter betonen in der Entscheidung, dass die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten durch eine Suchmaschine erheblich beeinträchtigt werden können. Auf das in Art. 9 der EU-Datenschutzrichtlinie geregelte so genannte »Medienprivileg« könnten sich zwar die berichterstattenden Medien, nicht aber die Betreiber von Suchmaschinen berufen.

»Eine Person kann sich daher, wenn bei einer anhand ihres Namens durchgeführten Suche in der Ergebnisliste ein Link zu einer Internetseite mit Informationen über sie angezeigt wird, unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken«, so der EuGH.

Der EuGH vertritt damit eine andere Auffasung als der Generalanwalt Niilo Jääskinen, der in seinen Schlussanträgen zwar eine Anwendbarkeit des europäischen Datenschutzrechts auf Google bejahte, eine Verantwortlichkeit von Google für die Datenverarbeitung hingegen grundsätzlich verneinte. Nach seiner Auffassung dürfe der Begriff nicht zu weit gefasst werden. Jääskinen lehnte zudem ein »allgemeines Recht auf Vergessenwerden« ausdrücklich ab (vgl. Meldung vom 26. Juni 2013).

Google ist einem Bericht bei »Heise Online« zufolge der Meinung, das EuGH-Urteil sei enttäuschend und berücksichtige die Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit nicht ausreichend. Wie »Legal Tribune Online« meldet, will Google in einigen Wochen ein neues Verfahren für Löschanträge vorstellen. Laut einem Unternehmens-Sprecher sei die Umsetzung jedoch kompliziert, sie bedürfe gründlicher Prüfung, nicht zuletzt aufgrund der vielen Sprachen, die hier betroffen seien. 

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