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17.01.2008; 14:37 Uhr
Keine Störerhaftung von »Usenet«-Provider für rechtswidrige Inhalte
OLG Düsseldorf hebt einstweilige Verfügung auf

Der Usenet-Provider United-Newsserver haftet nicht für die urheberrechtswidrig in dem elektronischen Netzwerk «Usenet« öffentlich zugänglich gemachten Musikdateien. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) mit Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren am 15.1.2008, wie der beklagte Anbieter am selben Tag mitteilte (Az. I-20 U 95/07 - Veröffentlichung in der ZUM folgt). Damit hob es in zweiter Instanz das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 23.5.2007 auf, das noch dem Unterlassungsbegehren der Klägerin, einem großen Musikunterhaltungsunternehmen, stattgegeben hatte (ZUM 2007, 553-556, Heft 7).

Da die Entscheidungsgründe derzeit noch nicht vorliegen, sind auch die rechtlichen Erwägungen der Richter des OLG Düsseldorf nicht bekannt. Kern des Streits ist aber die Frage, inwieweit Zugangsanbieter zum »Usenet« einer Störerhaftung für die durch Dritte begangenen Urheberrechtsverletzungen unterliegen. Das »Usenet« ist ein hierarchisch in verschiedene so genannte »Newsgroups« gegliedertes Diskussionsforum, in dem Textbeiträge (»postings«) auch mit Dateianhängen versendet werden, die Bilder, Musik, Filme oder Software enthalten können. Die Dateien werden in der Regel auf verschiedenen Servern gespeichert, wobei nicht jedes posting vollständig, sondern häufig zunächst nur seine Kopfzeile (header) gespeichert wird und nur bei Abruf durch einen Nutzer vollständig und dann für einen zeitlich begrenzten Zeitraum hinterlegt werden.

Bei diesem technischen Vorgang hatte das LG Düsseldorf eine solche Haftung bejaht und eine Überwachung der Server der Beklagten durch Einsatz einer bestimmten Filtersoftware für zumutbar gehalten, und zwar für solche Musikdateien, die ohne Einwilligung der Rechteinhaber von den »Usenet«-Nutzern der Beklagten eingestellt und auf die die Beklagten zuvor hingewiesen worden war (siehe Meldung vom 31.5.2007). Sehr wahrscheinlich ist, dass die Richter des Oberlandesgerichts hier zu einer anderen Einschätzung gelangt sind. Auch das Landgericht München I hatte im April 2007 eine Haftung von United-Newsserver verneint, anders als das Landgericht Hamburg, das im Januar 2007 auch zu einer Haftung des Anbieters von »UseneXt« gelangte (siehe Meldung vom 25.1.2007).

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Zugangsvermittlung zu illegalen Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikwerken im Internet, Urteil des Landgerichts München I vom 19. April 2007 - 7 O 3950/07 - ZUM 2007, 496-501 (Heft 6)
  • Zugangsvermittlung zu illegalen Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikwerken im Internet, Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Februar 2007 - 308 O 32/07 - ZUM 2007, 492-496 (Heft 6)
[IUM/hl]

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