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05.11.2007; 12:45 Uhr
»Telekommunikationsüberwachung bedroht Pressefreiheit«
Bündnis von Medienunternehmen und Opposition sehen Informantenschutz in Gefahr

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung »zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG« (TKÜ-Gesetz) sorgt für zunehmende Unruhe und Besorgnis bei Vertretern der Medien. So werde mit der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen, für alle Telekommunikationsunternehmen verbindliche Speicherung von Verbindungsdaten für sechs Monate der Informantenschutz und damit der Kern eines seriösen, investigativen Journalismus getroffen.

Besonders kritisiert wird dabei der Absatz 2 des im TKÜ-Gesetz vorgesehenen neuen § 53 b StPO, wonach Ermittlungsmaßnahmen, bei denen Journalisten betroffen wären und Erkenntnisse erlangt werden, über die letztere das Zeugnis verweigern dürften, im Rahmen einer durch einen Ermittlungsrichter im Einzelfall vorzunehmenden Verhältnismäßigkeitsabwägung doch als zulässig qualifiziert werden können. Im Zusammenspiel mit der Vorratsdatenspeicherung werde so der Schutz der journalistischen Tätigkeit geschwächt, weil die auf Vertrauen basierende Beziehung zwischen Journalist und Informant deutlich gestört werde und so die Quellen zum Versiegen bringen könnte. Demgegenüber soll die TKÜ bei anderen Berufsgeheimnisträgern wie Strafverteidigern, Abgeordneten oder Geistlichen grundsätzlich verboten bleiben: »Diese Aufteilung in Berufsgeheimnisträger erster und zweiter Klasse ist unter grundrechtlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar«, so das Bündnis. Am 5.11.2007 appellierte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff an die Bundestagsabgeordneten, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.

Zwar haben Vertreter der Regierungskoalitionen in der vergangenen Woche Verbesserungen bei dem Gesetzentwurf angekündigt. Laut der »FR-online« sollen Journalisten dann nicht strafrechtlich nicht belangt werden können, wenn bei ihnen als geheim eingestufte Unterlagen gefunden werden. Auch sollen laut dem »Spiegel« vom 29.10.2007 Zufallsfunde in Redaktionsräumen in späteren Verfahren, insbesondere solche bei Verdachts auf Geheimnisverrat, nicht verwertet werden dürfen. Diese Änderungen hält hingegen der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen am 2.11.2007 für nicht ausreichend. Darüber hinaus bemängelte, dass diese Änderungsvorschläge bislang nur über die Presse kommuniziert worden seien, den Abgeordneten aber noch keine entsprechenden Anträge vorlägen. Da das Gesetz in dieser Woche vom Bundestag bereits beschlossen werden soll, sei dies »eine grobe Missachtung von parlamentarischen Grundregeln«. Mittlerweile liegen wohl entsprechende Unterlagen vor, der Rechtsausschuss wird sich am 7.11.2007 mit dem TKÜ-Gesetz beschäftigen. Eine Abstimmung im Plenum ist momentan (Stand: 5.11.2007) noch nicht angesetzt, kann aber noch kurzfristig geschehen. Mit einer »Langen Nacht der Bürgerrechte« wollen Die Grünen am 14.11.2007 auf die Gefahren mit dem geplanten Nutzung von im Internet gespeicherten Daten hinweisen.

Gegen die EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ist derzeit eine Nichtigkeitsklage Irlands vor dem EuGH anhängig, mit der das Land die Wahl der Rechtsgrundlage für den Erlass der Richtlinie bemängelt. Die Grünen, FDP und Die Linke hatte die Bundesregierung im Mai 2006 mit einem Gruppenantrag vergeblich aufgefordert, eine Klage aus demselben Grund zu erheben.

Nachtrag vom 6.11.2007:

Gegenüber »heise online« haben Vertreter der Regierungs- und auch der Oppostionsfraktionen bestätigt, dass die zweite und dritte Lesung des TKÜ-Gesetzes noch auf die Tagesordnung für Feitag, den 9.11.2007, gesetzt werden soll. Der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Die Grünen, Jerzy Montag, forderte am 6.11.2007, im Gesetz festzuschreiben, dass die Vorratsdatenspeicherung für den Fall automatisch außer Kraft treten soll, falls der EuGH die EU-Richtlinie für nichtig erklärt. Demgegenüber wiederholte die bayerische Justizministerin Beate Merk ihre Warnung, dass mit der gegenwärtigen Ausgestaltung des TKÜ-Gesetzes der im Rahmen der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie vorgesehene urheberrechtliche Auskunftsanspruch leer zu laufen drohe. Daneben bemängelte sie, dass diese, auch vom vorgetragenen Bundesrat Bedenken nicht berücksichtigt worden seien.

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