EU-Kommission verklagt Spanien und Frankreich wegen Fernseh-Subventionierung durch »Telekom-Steuer«
Nachdem Frankreich und Spanien der Aufforderung, ihre »Telekom-Steuern« abzuschaffen (vgl. Meldung vom 1. Oktober 2010), nicht nachgekommen sind, verklagte sie die EU-Kommission. Wie die Kommission gestern mitteilte, sieht die EU-Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG in Art. 12 vor, dass Telekom-Betreibern Abgaben nur zur Deckung bestimmter administrativer und mit der Regulierung zusammenhängender Kosten auferlegt werden dürfen. Eine Quersubventionierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens als Ausgleich zur Abschaffung der Bezahlwerbung sei mit dem EU-Telekommunikationsrecht daher nicht vereinbar. Beihilferechtlich hatte die Kommission keine Bedenken. Gegen Ungarn wurde nun in gleicher Sache ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.
Dokumente:
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 14. März 2011 (Frankreich und Spanien)
- Pressemitteilung der EU-Kommission vom 14. März 2011 (Ungarn)
Institutionen:
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