mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
30.11.2007; 12:46 Uhr
Bundesrat lässt TKÜ-Gesetz passieren
Kritik bei Journalisten und Grüne hoffen auf Erfolg der Massenverfassungsbeschwerde - Entschließung bzgl. Auskunftsanspruch abgelehnt

Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung bei der Beratung des »Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG« (TKÜ-Gesetz)« beschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit folgte er der entsprechenden Empfehlung des Rechtsausschusses der Länderkammer und lehnte einen später vom Land Berlin gestellten Antrag mit der Mehrheit der Stimmen ab.

Die rot-rote Landesregierung wollte im Vermittlungsverfahren erreichen, dass der Schutz der Berufsgeheimnisträger Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte vor Ermittlungsmaßnahmen an das Niveau angeglichen wird, wie es im Gesetzentwurf bereits für Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete besteht. Letzteres war in den vergangenen Wochen wiederholt von Journalisten und der Opposition im Deutschen Bundestag gefordert worden (siehe zuletzt Meldung vom 5.11.2007). Nun bleibt es also bei der Regelung, dass bei der erst genannten Berufsgruppe Ermittlungsmaßnahmen, von denen z. B. Journalisten betroffen wären und bei denen Erkenntnisse erlangt werden könnten, über die letztere das Zeugnis verweigern dürften, nun der Ermittlungsrichter nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall als zulässig qualifizieren kann. Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) bezeichnete es daher in einer ersten Reaktion als »besorgniserregend, wie leichtfertig hier der für die Pressefreiheit elementare Schutz journalistischer Quellen ohne Not auf dem Altar der Terrorismusbekämpfung geopfert wurde«.

Ebenfalls vom Plenum abgelehnt wurde aber auch die vom Rechtsausschuss empfohlene Entschließung, die negativen Konsequenzen des TKÜ-Gesetzes für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern im Rahmen des »Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« (Durchsetzungsgesetz) abzufedern (siehe Meldung vom 24.11.2007). Da die nach § 113 a TKG-neu nun für sechs Monate zu speichernden Verkehrsdaten nur für hoheitliche Zwecke herausgegeben werden dürften, umgekehrt aber keine anderen Daten für den Auskunftsanspruch bereitstünden, drohte, so der Ausschuss, dieser leer zu laufen. Dieser Argumentation konnten sich nun die Vertreter der Landesregierungen nicht anschließen. Gleichwohl fürchten die Grünen, dass dies dennoch geschehen könnte. Ihr rechtspolitischer Sprecher im Bundestag, Jerzy Montag, wünschte daher der bereits angekündigten Massenverfassungsbeschwerde einen durchschlagenden Erfolg.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3236:

https://www.urheberrecht.org/news/3236/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.