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03.12.2007; 10:56 Uhr
BRAK: »Köhler soll TKÜ-Gesetz nicht ausfertigen«
Verlage sehen sich schutzlos gegenüber Rechtsverletzungen im Internet

Das »Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG« (TKÜ-Gesetz) nicht auszufertigen und zu verkünden, legt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Axel Filges dem Bundespräsidenten Horst Köhler nahe.

Wie der »Spiegel« in seiner aktuellen Druckausgabe berichtet, sieht Filges die Unterscheidung zwischen den einzelnen Berufsgeheimnisträgern und der damit verbundenen entweder grundsätzlichen Unzulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen (bei Strafverteidigern, Abgeordneten und Seelsorgern) und der Einzelfallabwägung, die u. a. bei Rechtsanwälten grundsätzlich auch zu einer Zulässigkeit solcher Maßnahmen führen kann, als äußerst kritisch an. »Für eine solche Aufspaltung gibt es in der Verfassung keine Grundlage«, so Filges, auch die Kommunikation zwischen Mandant und Scheidungsanwalt betreffe den »absolut geschützten Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung«. Daher seien verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger generell als unzulässig anzusehen, wenn sie selbst keiner Straftat verdächtig seien. Der Bundespräsidenten kann die Ausfertigung von Gesetzen verweigern, wenn diese formell nicht rechtmäßig zustande gekommen sind. Nicht ganz unumstritten ist, ob dies auch in Fällen offensichtlicher materieller Verfassungswidrigkeit gilt.

Als »faktisch schutzlos« sehen sich unterdes die Verlage angesichts der Entscheidung des Bundesrats, der Empfehlung seines Rechtsausschusses nicht zu folgen und den Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den relevanten Daten zu gewähren (siehe Meldung vom 30.11.2007). Auch künftig seien die Verlage daher nun gezwungen, ausschließlich auf strafrechtlichem Wege gegen Personen vorzugehen, die ein Hörbuch oder ein eingescanntes Buch als Datei illegal in eine der so genannten Tauschbörsen ins Internet stellen, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. am 30.11.2007. Denn das TKÜ-Gesetz in seiner jetzigen Fassung führe im Zusammenwirken mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Enforcement-Richtlinie dazu, dass Daten von Dauernutzern mit so genannten Flatrates an Private, wie beispielsweise Verlage, nicht herausgegeben werden dürften. Gegenüber der »Frankfurter Rundschau« hatte sich aber Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bereits dagegen ausgesprochen, bei dem noch andauernden Gesetzgebungsverfahren zur Enforcement-Richtlinie etwas zu ändern. Zu dem Gesetzentwurf zur »Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums« (BT-Dr. 16/5048) hatte im Juni 2007 eine Anhörung stattgefunden, seitdem ist laufen die Beratungen offensichtlich lediglich hinter den Kulissen des Deutschen Bundestages.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Die Umsetzung der Enforcement-Richtlinie nach dem Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, Aufsatz von Prof. Dr. Gerald Spindler und Marc Philipp Weber, Göttingen, ZUM 2007, 257-266 (Heft 4)
  • Die Abmahnung im Urheberrecht auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit? Aufsatz von Dr. Jonas Ewert, LL.M. und Dr. Nikolaus v. Hartz, Düsseldorf, ZUM 2007, 450-455 (Heft 6)
  • Vorträge der Referenten (Federrath, Raabe, Kitz und Zombik) und Diskussionsbericht der Veranstaltung des Instituts für Urheber- und Medienrecht »Auskunftsanspruch gegen Internetprovider« am 7.4.2006, veröffentlicht in der ZUM 2006, 433-460 (Heft 6)
[IUM/hl]

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