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07.01.2008; 11:37 Uhr
Was zwischen den Jahren geschah
Neues Urheberrecht und Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft - Warner und Sony verzichten auf Kopierschutz bei Musiktiteln - Einstellungen von Ermittlungen gegen Journalisten

Seit dem 1. Januar 2008 gelten die Änderungen des »Zweiten Korbes« zum Urheberrechtsgesetzes. Nach einer Beratungszeit von rund vier Jahren sind nun die geänderten Regelungen zum Vergütungssystems, zu den unbekannten Nutzungsarten sowie hinsichtlich der neuen Schranken im Wissenschaftsbereich zu beachten (siehe zuletzt Meldung vom 31.10.2007). Außerdem ist § 53 UrhG dahingehend ergänzt worden, dass die Privatkopie auch dann ausgeschlossen ist, wenn hierfür eine rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Damit sollen Unsicherheiten der Rechtsanwendung in der Praxis von illegalen Tauschbörsen im Internet beseitigt werden.

Ebenso zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist das »Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG« (TKÜ-Gesetz). Letzteres hatte der Bundespräsident Horst Köhler nach Weihnachten ausgefertigt; am 31.12.2007 war es im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das TKÜ-Gesetz ist in sehr schneller Beratungszeit vom Deutschen Bundestag beschlossen worden und blieb auch vom Bundesrat unbeanstandet (siehe Meldungen vom 30.11. und 12.11.2007). Es enthält verschiedene umstrittene Regelungen, so vor allem die Verpflichtung für Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, die im Rahmen der Nutzung ihres Dienstes anfallenden Verkehrsdaten sowie gewählten Rufnummern für sechs Monate zu speichern. Gegen diese Regelung hat der »Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung« nach eigenen Angaben bereits eine Verfassungsbeschwerde eingelegt sowie eine einstweilige Anordnung auf Aussetzung beantragt; weitere Beschwerden von Politikern der FDP und der LINKEN sind angekündigt. Ein weiterer Streitpunkt bei den Beratungen war die unterschiedliche Berücksichtigung von Zeugnisverweigerungsrechten im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen (siehe Meldungen vom 8.11. und 5.11.2007). Während der Beratungen zudem zwar wiederholt gefordert, letztlich aber nicht aufgegriffen wurde der Vorschlag, den Katalog der Auskunftsberechtigten bezüglich der gespeicherten Daten auch auf Inhaber von Rechten geistigen Eigentums auszudehnen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bekräftigte nun laut »heise online« vom 29.12.2007 gegenüber dem »Focus« erneut, dies auch für die Zukunft nicht tun zu wollen: »Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit«.

Laut der »PC-Welt« vom 6.1.2008 hat der US-Musikkonzern Sony BMG entschieden, noch im ersten Quartal 2008 einen Teil seines Repertoires ohne Kopierschutz über das Internet anzubieten. Damit folgte der letzte der vier großen US-Musikunternehmen dem Beispiel der anderen drei. Denn Ende Dezember 2007 hatte die Warner Music Group angekündigt, mehr als 2,9 Mio. Songs im MP3-Format über den Internet-Anbieter Amazon zu vertreiben, ohne dabei jedoch ein Digital-Right-Management-System einzusetzen. Bereits im August und April 2007 hatten sich die Universal Music Group und die Electric and Musical Industries Ltd. gegen einen Kopierschutz bei Online-Angeboten entschieden (siehe Meldungen vom 10.8. und 10.4.2007). Auch der Online-Musikdienst »Napster« verzichtet einer Meldung von »Digitalfernsehen.de« vom 7.1.2008 zufolge in Zukunft auf einen Kopierschutz seiner MP3-Files.

Schon vor Weihnachten hat als letzte die Berliner Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Journalisten des »Tagesspiegels«, der »Berliner Zeitung«, der »taz« sowie der »Welt« eingestellt. Anlass für diese Verfahren waren Artikel der Redakteure über die Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages, wobei sie Informationen verwertet haben sollen, die aus vertraulichen Ausschussunterlagen stammten. So sah dies zumindest der Vorsitzende des Ausschusses, Siegfried Kauder (CDU), und die Mehrheit des Gremiums so und bat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) darum, den Staatsanwaltschaften in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt am Main die Ermächtigungen zu Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen die Journalisten zu erteilen. Die drei letzten Behörden hatten bereits im vergangenen Jahr ihre Verfahren eingestellt (siehe Meldung vom 16.8. und 14.8.2007). Wie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) nun mitteilte, folgte die Berliner Jusitzbehörde dem nun und begründete dies damit, dass die Zahl der Personen mit Zugang zu vertraulichen und geheimen Unterlagen aus dem BND-Untersuchungsausschuss habe nicht konkret genug eingegrenzt werden können.

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[IUM/hl]

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