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30.09.2009; 12:58 Uhr
Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Rat zum Telekommunikationspaket in letzter Runde
Erste Sitzung des Vermittlungsausschusses - Internetsperren bleiben größter Streitpunkt

Das Reformpaket der Europäischen Union für den Telekommunikationsbereich wird erneut verhandelt. Nachdem das sog. Telekom-Paket, das Richtlinienänderungen für eine Telekommunikationsrahmengesetzgebung auf EU-Ebene vorsieht, ursprünglich schon im Juni 2009 verabschiedet werden sollte, tagte am Dienstag, dem 29. September 2009 erstmalig der Vermittlungsausschuss, der die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Europäischen Parlament und und dem Ministerrat beseitigen soll. Zuvor hatte das Parlament am Montagabend die 27 Vertreter benannt, die gemäß der Sitzverhältnisse der Fraktionen in den Ausschuss entsandt wurden. Ein Bericht der Delegation über den Verlauf der ersten Verhandlungen wird für die nächsten Wochen erwartet.

Eine Entscheidung des Rates über die vom Parlament geforderten Änderungen des Telekommunikationspaketes soll bis zum 26. Oktober 2009 erfolgen. Größter Streitpunkt bleibt die Möglichkeit von Internetsperren bei wiederholten Rechtsverstößen, die in dem neuen EU-Rechtsrahmen vorgesehen werden soll. Hier hatte das Parlament administrative Sperrmaßnahmen abgelehnt und in Abänderung des ursprünglichen Entwurfs einen Richtervorbehalt gefordert (vgl. Meldung vom 6. Mai 2009).

Unterdessen ist in Frankreich, wo von der Nationalversammlung mit »HADOPI 2« nach mehreren Nachbesserungen das erste nationale Gesetz verabschiedet worden ist, das nach dem Modell der »abgestuften Antwort« u.a. auch die Sperrung von Internetanschlüssen vorsieht, erneut Klage beim Verfassungsrat erhoben worden. Im Juni hatten die Verfassungsrichter bereits die ursprünglich Fassung des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. In der Fassung »HADOPI 2« ist zwar nun für Sperrmaßnahmen zwingend eine richterliche Anordnung vorgesehen. Diese kann aber in einem beschleunigten Verfahren stattfinden, in dem die Entscheidung ohne Stellungnahme des Beschuldigten erfolgt, wogegen sich die erneute Verfassungsklage richtet.

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