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20.02.2006; 11:17 Uhr
EU besteht auf Wettbewerb bei Glasfasernetz der Telekom
Bundesnetzagentur: Abgrenzung neuer Märkte orientiert sich nicht an Infrastruktur

Die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, besteht in einem Schreiben an Bundesminister Michael Glos darauf, dass im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) keine Voraussetzungen geschaffen werden, das im Aufbau befindliche Hochgeschwindigkeits (VDSL)-Glasfasernetz der Deutschen Telekom von der Regulierung auszunehmen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur »Reuters« in einer Meldung vom 18.2.2006 unter Berufung auf EU-Kreise. Zudem will Reding Daten vorstellen, die belegen, dass Deutschland bei der Breitbandnutzung weit hinter Ländern wie Estland oder Belgien liege, weshalb es auf diesem Markt nicht wieder zurück zu einer alten Monopolstellung kommen dürfe.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hatte am 31.1.2006 seinen Referentenentwurf zur TKG-Novelle vorgelegt und in einem neuen § 9 a TKG vorgesehen, dass neue Märkte in die Marktregulierung nur dann einbezogen werden sollen, wenn anderenfalls die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerborientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird. Die Telekom hatte den Entwurf als nicht »weitgehend genug« bezeichnet (siehe hierzu Meldung vom 2.2.2006). Dagegen hat Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, in deren Ermessen nach dem Gesetzentwurf die Entscheidung über eine Regulierung stehen soll, in einem Interview mit der »Welt« vom 16.2.2006 bereits klargestellt, dass sich eine Beurteilung nicht an der Infrastruktur, sondern nur am so genannten Bedarfsmarktkonzept orientieren werde, ob also aus Sicht der Verbraucher das VDSL-Netz einen neuen Markt schafft oder nicht.

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