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22.09.2009; 08:29 Uhr
MDR-Rundfunkrat genehmigt Telemedienangebote von KI.KA
»KI.KAplus.de« und »kikaninchen.de« erreichen erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat die beiden Internetangebote des Fernsehsenders KI.KA, das Vorschulprogramm »kikaninchen.de« und die Mediathek »KI.KAplus.de«, genehmigt. Im Rahmen des Drei-Stufen-Tests, dem Telemedienangebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten seit Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungstaatsvertrag (RÄStV) unterzogen werden müssen, hatte der Rundfunkrat in einem neunmonatigen Verfahren die Angebote eingehend auf ihren Beitrag zum publizistischen Wettbewerb und ihren marktlichen Auswirkungen überprüft. Dabei kam das Gremium mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit zu dem Ergebnis, dass die qualitative Beitrag der Angebote zum publizistischen Wettbewerb die Marktauswirkungen überwiege.

Im Einvernehmen mit dem Intendanten des MDR, Prof. Udo Reiter, sei jedoch das Konzept über die Verweildauer der Inhalte in einigen Kategorien der beiden Internetangebote angepasst worden, wie der Rundfunkrat einer Pressemitteilung berichtet. Eine erneute Prüfung für eine etwaige weitere Anpassung der Verweildauer solle nach spätestens drei Jahren auf Grundlage der tatsächlichen Abrufzahlen erfolgen.

ARD und ZDF begrüßten die Genehmigung der beiden Online-Angebote und bewerteten die Entscheidung des Rundfunkrates als »wichtiges Signal« für die Notwendigkeit frei zugänglicher öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote, so der ARD-Vorsitzende, Peter Boudgoust. Auch der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) nahm die Entscheidung des Rundfunkrates zur Kenntnis. Inwieweit die Änderungen des ursprünglichen Konzeptes hinsichtlich der Verweildauer ausreichend seien, wolle man seitens des Verbandes noch im Detail bewerten, so Vizepräsident Dr. Tobias Schmid, der in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahmen des VPRT zu »KI.KAplus.de« und »kikaninchen.de« verweist. Darin habe man betont, dass die gesellschaftliche Notwendigkeit für die Angebote in den Konzepten unzureichend begründet worden sei und auch die veranschlagten Kosten zweifelhaft seien, so Schmid.

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