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23.06.2010; 15:11 Uhr
Rundfunkräte schließen Drei-Stufen-Test zu »DasErste.de« und »KI.KA« ab
BR-Rundfunkrat: Beitrag zu publizistischem Wettbewerb überwiegt marktliche Auswirkungen auf Wettbewerber

Die Rundfunkräte des Bayerischen Rundfunks (BR) und des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) haben diese Woche Onlineangebote von ARD und ZDF genehmigt. Gegenstand des Drei-Stufen-Tests des BR-Gremiums sind »br-online.de« und - nach dem sog. Federführungsprinzip - »DasErste.de«. Das Telemedienkonzept »DasErste.de« hat der Rundfunkrat genehmigt. Es entspricht nach Auffassung des Gremiums dem öffentlich-rechtlichen Auftrag. Geändert werden müsse allerdings die Verweildauer der Angebote. Dies betreffe vor allem leichte Unterhaltungsserien wie »Marienhof«, die negative Auswirkungen auf den »noch vergleichsweise jungen Markt der Video-on-Demand-Angebote« haben könnten (auch der WDR-Rundfunkrat hatte, hinsichtlich »WDR.de«, zeitliche Beschränkungen des Angebotes beschlossen, vgl. Meldung vom 20. Mai 2010). Nach dem Wunsch der Intendanten sollten Serienangebote bis zu sechs Monate im Internet abrufbar sein. Nach Ansicht des Rundfunkrats dürfen Unterhaltungsserien jedoch nicht länger als sieben Tage, wöchentliche Serien höchstens sechs Wochen verfügbar sein. Unter anderem kam der Rat zu dem Schluss: »Der Beitrag des Angebotes DasErste.de zum publizistischen Wettbewerb in qualitativer Hinsicht überwiegt die marktlichen Auswirkungen auf private Wettbewerber«.

Weiter forderte das Gremium klare Rahmenbedingungen für den Auftritt des Ersten Deutschen Fernsehens auf fremden Internetplattformen oder in sozialen Netzwerken. Weiter verpflichtete es den Intendanten, bei Überschreitung der angemeldeten Kosten über 10 Prozent den Rundfunkrat zu informieren, damit dieser im Sinne der Kostenkontrolle einen neuen Drei-Stufen-Test anstoßen könne.

Nach der Evaluation des BR-Rundfunkrates darf das ARD-Angebot auf allen Wegen verfügbar sein. Ob die »Tagessschau« als App auf Smartphones angeboten werden darf, wurde Anfang des Jahres bereits diskutiert (vgl. Meldung vom 16. Februar 2010). Federführend bei der Überprüfung von »Tagesschau.de« ist der Norddeutsche Rundfunk (NDR). Die Vize-Präsidentin des EU-Parlaments, Silvana Koch-Mehrin, beantragte bei der Kommission eine Prüfung dieses Angebotes, der Verlag Gruner + Jahr kündigte eine Klage gegen den NDR an (vgl. Meldung vom 18. Februar 2010).

Der MDR-Rundfunkrat genehmigte die Angebote »MDR-Online«, »MDR TEXT« sowie das Onlineangebot von »KI.KA«, dem Kinderkanal von ARD und ZDF. Die Auflagen entsprechen im Wesentlichen den oben genannten. Während das Internetradio »Figarino« ebenfalls den Test bestand, wird »Jump Interaktiv« zum nächsten Jahresbeginn eingestellt. Die genehmigten Konzepte müssen bis zum 1. September 2010 konform mit dem Telemediengesetz sein.

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