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05.07.2010; 08:52 Uhr
Nach Achter ACTA Runde zeichnet sich Abschluss in 2010 ab
Gemeinsame Erklärung: Abkommen konform mit TRIPS

Die Achte Konferenz zum »Anti-Counterfeiting Trade Agreement« (ACTA), die vom 28. Juni - 1. Juli 2010 in Luzern stattgefunden hat, brachte nach Berichten von Beobachtern Fortschritte. Ein Abschluss in diesem Jahr wird daher als realistisch angesehen. Eine aktualisierte Fassung des Abkommens wurde diesmal nicht veröffentlicht, da hierfür kein einstimmiger Beschluss erzielt werden konnte. Anders ging man nach starker Kritik an mangelnder Transparenz der Verhandlungen nach der letzten Runde vor (vgl. zur Veröffentlichung des Entwurfes Meldung vom 22. April 2010).

In ihrer gemeinsamen Schlusserklärung heben die Verhandlungspartner hervor, dass den unterzeichnenden Staaten durch »ACTA« nicht die Möglichkeit zur Ausgestaltung von Grundrechten und Grundfreiheiten genommen werden soll. Weiter sollten keine neuen geistigen Eigentumsrechte geschaffen, oder bestehende Rechte erweitert werden. Es gehe um die Durchsetzung bestehender Rechte. »ACTA« werde »TRIPS«-konform ausgestaltet. Nach gegenteiligen Angaben amerikanischer Juristen des »Washington College of Law« ginge »ACTA« allerdings über das »TRIPS«-Abkommen hinaus, wenn Grenzbeschlagnahmungen bei Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen verabschiedet werden. Ein weiterer Streitpunkt ist das Thema Internetsperren. Das Abkommen sieht laut »Intellectual Property Watch« wohl keine Sperrpflichten für Internetprovider vor, kann allerdings als rechtlicher Rahmen Grundlage für nationale Regelungen solcher Maßnahmen sein. Denn im Vertrag sei die Option festgehalten, dass Provider den Internetzugang von Nutzern sperren können, wenn sie Kenntnis von Rechtsverletzungen haben. Allerdings machten die EU-Verhandler deutlich, dass »ACTA« keine Eingriffe in Form von Sperrpflichten für Provider und die damit verbundenen Auspähungen von Nutzerdaten durch private Firmen vorsehe. Dies sei nicht mit dem »aquis communautaire« kompatibel.

Auf EU-Ebene sind Sperr-Maßnahmen jedoch ebenfalls Gegenstand von Diskussionen. Im EU-Parlament wurde jüngst eine Abstimmung über den »Gallo«-Bericht (benannt nach der französischen Abgeordneten Marielle Gallo) vertagt. Dabei handelt es sich um einen Bericht über Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums, der nach Angaben des ORF (in der Übersicht von »netzpolitik«) im Falle der Annahme durch das EU-Parlament die Kommission zur Wiedervorlage der gescheiterten »IPRED2«-Richtlinie (pdf) bewegen könnte. Diese Richtlinie soll auf der Enforcement-Richtlinie von 2004 (Richtlinie 2004/48/EG) aufbauen. Kritisiert wird, dass sie professionelle, gewerbliche Produktfälschungen in einen Zusammenhang mit nicht-kommerziellem Filesharing bringt.

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[IUM/eg]

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