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31.03.2009; 15:30 Uhr
The Pirate Bay will Anonymisierungsdienst für Filesharing-Nutzer anbieten
Schwedische Umsetzung der Enforcement-Richtlinie tritt zum 1. April 2009 in Kraft

Die Betreiber des Torrent-Trackers »The Pirate Bay«, gegen die in Schweden aktuell ein Strafverfahren wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen durch technische Grundlagen zum Tausch von Raubkopien noch andauert (vgl. Meldung vom 18. Februar 2009), haben angekündigt, zum Inkrafttreten der schwedischen Umsetzung der »Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums« am 1. April 2009 einen Anonymisierungsdienst auf Basis eines »Virtual Private Networks« (VPN) anzubieten. Wie »Tom's Hardware« berichtet, sollen Nutzer mithilfe dieses »IPREDator« genannten Dienstes gegen Zahlung einer Monatsgebühr von rund fünf Euro Tauschbörsen nutzen können, ohne dass sie anhand ihrer IP-Adresse o.ä. zu identifizieren sind.

In Schweden wird mit der Umsetzung der Richtlinie u.a. auch ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverstößen gegen den Internetanbieter eingeführt, wie er in Deutschland beispielsweise in Form des Drittauskunftsanspruches gem. § 101 Abs. 2 und Abs. 9 UrhG vorgesehen ist (vgl. Meldung vom 11. Juli 2008). Pünktlich zum Inkrafttreten der Umsetzung soll daher der Dienst starten.

Ein Urteil im Strafprozess gegen die Betreiber von »The Pirate Bay« wird unterdessen frühestens für den 17. April 2009 erwartet.

Dokumente:

[IUM/bs]

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