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18.04.2009; 14:31 Uhr
Schweden: Urteil im Prozess um »The Pirate Bay«
Betreiber wegen Beihilfe zu schweren Urheberrechtsverletzungen zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt

In Stockholm wurde am Freitag, dem 17. April 2009 das Urteil im Strafverfahren gegen die Betreiber des Torrent-Trackers »The Pirate Bay« verkündet. Neben einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wurden die vier Angeklagten auch zu Schadensersatzzahlungen von insgesamt 2,75 Mio. EUR verurteilt. Sie kündigten an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Wie es in der Begründung des Gerichts heißt, hätten die Angeklagten durch den Betrieb des Torrent-Trackers Urheberrechtsverletzungen Dritter gefördert und durch eine gut entwickelte Suchfunktion die Besucher von »The Pirate Bay« zu strafbaren Handlungen angestiftet.

Von Seiten der Rechteinhaber und Kulturverbände wurde das schwedische Urteil sehr positiv aufgenommen. Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, begrüßte die Entscheidung des Gerichts als ein Urteil mit »Signalwirkung«. Das Angebot illegaler Inhalte im Web habe mit »Seeräuberromantik« nichts zu tun, so Michalk mit Anspielung auf den Namen des Torrent-Trackers. Auch beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. wurde das Stockholmer Urteil als richtungsweisend für Europa zum Schutz der Kreativen gewertet. Nach dem Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann zeige der Ausgang des Verfahrens, dass auch das Bereitstellen von Einbruchswerkzeugen für Urheberverletzungen bereits strafbar ist. Das Urteil sei jedoch angesichts zahlreicher weiterer Fälle nur ein »Etappensieg«, weshalb grundsätzlich über die Sicherung einer angemessenen Vergütung der Rechteinhaber diskutiert werden müsse, so Zimmermann.

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