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29.11.2006; 11:27 Uhr
Einbau von Flachdecken in Berliner Hauptbahnhof verletzt Urheberrechte des Architekten
LG Berlin: Keine Zustimmung zu nicht genehmigten geänderten Plänen der Deckengestaltung

Die Deutsche Bahn AG muss die in den Untergeschossen des Berliner Hauptbahnhofs eingezogenen Flachdecken entfernen und die ursprünglich geplanten Gewölbedecken einbauen. Dies entschied das Landgericht Berlin am 28.11.2006 laut einer Pressemitteilung vom selben Tag durch Urteil (Az. 16 O 240/05 - Veröffentlichung in der ZUM folgt).

Gegen die Deutsche Bahn geklagt hatte der Architekt des Hauptbahnhofs, Meinhard von Gerkan, da jene seiner Ansicht nach gegen seinen Willen von dem ursprünglichen Bauentwurf abgewichen und statt der geplanten Gewölbedecken in den Untergeschossen des Bahnhofs eine abgehängte Flachdecke eingezogen hatte. Dieser Klage gab das LG Berlin statt.

Die Richter der 16. Zivilkammer sahen in dem abweichenden Einbau der Flachdecken eine tiefgreifende Verfälschung des architektonischen Entwurfs. Dies stelle eine Verletzung der Urheberrechte des Klägers dar, da die Beklagte lediglich die ursprüngliche Planung genehmigt, sie aber anschließend einseitig geändert habe, ohne die dafür erforderliche Zustimmmung des Klägers eingeholt zu haben. Das Argument, die tatsächlichen Kosten für die Gewölbedecke wären letztlich um das Doppelte höher gewesen als vom Kläger veranschlagt, sei im Rahmen einer Abwägung der Interessen des Klägers und den wirtschaftlichen Interessen der Beklagten nicht zu berücksichtigen, da letztere die Auschreibungen dem Kläger nicht zur Prüfung vorgelegt habe. Wegen der Schwere der Entstellung sei es der Deutschen Bahn zumutbar, die Flachdecke auszubauen und die ursprüngliche Planung zu verwirklichen.

Die Kosten für den Austausch der Decken werden laut dem »Tagesspiegel« auf 40 Mio. EUR beziffert. Die Deutsche Bahn kündigte bereits an, in die Berufung gehen zu wollen.

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