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27.01.2011; 12:32 Uhr
OGH Wien: Bildungsministerium durfte Nationalhymne verändern
Formulierung »Heimat bist du großer Söhne und Töchter« im Sinne der Gleichberechtigung

Der OGH Wien hat über die Urheberrechtsklage des Sohnes von Paula Preradovic, Autorin des Textes der österreichischen Nationalhymne, sowie eines Verlages gegen die Republik Österreich wegen der Veränderung des Textes entschieden (Beschluss vom 15. Dezember 2010, Az. 4 Ob 171/10s, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Die Popsängerin Christina Stürmer hatte im Rahmen einer Informationskampagne des österreichischen Bildungsministeriums anlässlich der Bildungsreform eine Rock-Version der Hymne eingesungen. Deren Text lautet unter anderem, abweichend vom Originaltext »Großer Väter freie Söhne«: »Heimat bist du großer Söhne und Töchter«. Die Republik Österreich hatte sich von der Rechteinhabern die entsprechenden Nutzungsrechte einräumen lassen.

Die Kläger beanstandeten im Wesentlichen die genannte Abweichung. Gestützt auf § 21 öUrhG (Werkschutz gegenüber Werknutzungsberechtigten) machten sie geltend, dass durch den Zusatz »und Töchter« der Sprachrhythmus des Textes völlig verändert werde. Dem entgegnete der OGH, dass sich die Änderungen im Rahmen des nach § 21 Abs. 1 S. 2 öUrhG Erlaubten halten. Danach sind Änderungen zulässig, die sich im Rahmen der redlichen Verkehrsgewohnheiten bewegen. Dies sei bei der auf Gleichbehandlung der Geschlechter gerichteten Änderung der Fall. Denn damit werde eine fortbleibende Identifizierung der gesamten Bevölkerung mit ihrer Hymne ermöglicht.

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