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08.06.2012; 14:02 Uhr
EU-Parlament: Entwurf für eine neue EU-Richtlinie für verwaiste Werke
»Erster Schritt zur Harmonisierung des Urheberrechts innerhalb der EU«

Am Mittwoch verständigten sich Verhandlungsführer des Rats und des Parlaments der EU auf einen Entwurf einer Richtlinie für verwaiste Werke. Online-Meldungen zufolge sehe die neue Richtlinie vor, dass urheberrechtlich geschützte Werke, wie Bücher, Filme, Fotos oder andere geistige Schöpfungen, für die kein Rechteinhaber mehr auffindbar ist (»Orphan Works«), zu nicht-kommerziellen Zwecken verfügbar gemacht werden dürfen. Der Entwurf bedürfe aber noch der Zustimmung des Rechtsausschusses, des Plenums des EU-Parlaments sowie des Ministerrats.

Ein Werk soll nach den Regelungen dann als »verwaist« gelten, wenn eine in gutem Glauben durchgeführte »sorgfältige Suche nach potenziell rechtmäßigen Rechteinhabern ergebnislos« blieb. Stelle sich im Nachhinein heraus, dass doch noch Ansprüche erhoben werden, sei eine angemessene Vergütung vorgesehen. Öffentliche Institutionen, wie Bibliotheken oder Museen, sollen aber vor unverhältnismäßigen Nachzahlungen geschützt werden, indem die Höhe der Nachzahlung auf Basis des tatsächlich entstandenen Schadens für die Interessen des Autors berechnet werde. 

EU-Kommissar Michel Barnier begrüßte den Richtlinien-Vorstoß. Der Entwurf liefere den rechtlichen Rahmen für europäische Büchereien, Archive, Rundfunksender u.a., die ihre Sammlungen digitalisieren und online anbieten wollen. Nach Aussage der parlamentarischen Verhandlungsfüherin Lidia Geringer de Oedenberg werde die Regelung die Kultur fördern und es endlich ermöglichen »einige verborgene Schätze der Öffentlichkeit zugänglich zu machen«.

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[IUM/ct]

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