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21.09.2007; 11:01 Uhr
Zweiter Korb zur Urheberrechtsreform passiert Bundesrat
Beratungen nach vier Jahren beendet - Länderkammer ruft Vermittlungsausschuss nicht an

Die Beratungen zum so genannten »Zweiten Korb« zur Reform des Urheberrechtsgesetzes sind an ihrem Ende angelangt. Wie erwartet folgte der Bundesrat in seiner 836. Sitzung am 21.9.2007 den Empfehlungen der Ausschüsse und rief nicht den Vermittlungsausschuss an. Damit können die Änderungen - eine schnelle Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten vorausgesetzt - möglicherweise schon zum 1.12.2007 in Kraft treten, spätestens wohl aber zum 1.1.2008 (mit letzterem Datum rechnet auch das Bundesjustizministerium).

Nach rund vierjährigen Beratungen, unterbrochen durch die vorgezogenen Parlamentswahlen im Jahre 2005, bleibt es demnach bei den zuletzt vom Rechtsausschuss nochmals modifizierten Änderungen des Vergütungssystems und zu den unbekannten Nutzungsarten sowie hinsichtlich neuer Schranken im Wissenschaftsbereich (siehe hierzu Meldungen vom 5.7., 4.7. und 2.7.2007). Bei letzteren sieht der Bundesrat in seiner zugleich beschlossenen Entschließung zwar Anlass zu einiger Kritik, insbesondere bei der Ausgestaltung der neu eingeführten Bereichsausnahme für Schulbücher bei der Schrankenregelung des § 53 Abs. 3 Nr. 1 UrhG. Auch fordern die Länder, sich im Rahmen des möglichst schnell anzugehenden »Dritten Korbs« erneut mit den Wissenschaftsschranken in den §§ 52 a, 52 b und 53 a UrhG zu befassen und eine Erweiterung derselben zu prüfen (siehe Meldung vom 13.9.2007). Damit dürfte das Aktionsbündnis »Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft« zumindest in Teilen zufrieden sein, das jüngst nochmals auf die Nachteile, denen Wissenschaft und Forschung seiner Ansicht nach durch die nun in Kraft tretenden Änderungen weiterhin ausgesetzt ist, hingewiesen hatte (siehe Meldung vom 18.9.2007). Bislang sieht der »Prüfungsauftrag« des Deutschen Bundestags für das Bundesjustizministerium Fragen des Verbots intelligenter Aufnahmesoftware im Internet, Open-access-Regelungen bei wissenschaftlichen Beiträgen, der Kabelweitersendung, des Handel mit gebrauchter Software sowie eine Überprüfung des § 52 a UrhG vor.

In einer ersten Reaktion kritisierte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) die Regelungen zum pauschalen Vergütungssystem für Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke. Insbesondere dem Wegfall der bis zuletzt moch vorgesehenen Deckelung der Abgaben auf maximal fünf Prozent des Gerätepreises trauert der Vizepräsident des BITKOM, Jörg Menno Harms, nach und wirft den Verwertungsgesellschaften bereits jetzt vor, mit Maximalforderungen die Preise von Druckern und Multifunktionsgeräten in Zukunft in die Höhe zu treiben. Ob dies förderlich ist für die nach dem Gesetz nun vorgeschriebenen Verhandlungen zwischen den Beteiligten zur Bestimmung der Vergütungshöhe von Speichergeräten und -medien, wird sich zeigen. Demgegenüber müsse nach Ansicht von Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat nun darauf geachtet werden, »dass die Urheber nicht hinten herunterfallen. Sollte dieses »Selbstregulierungsmodell« jedoch scheitern, hat der Bundestag bereits in seiner Entschließung in Aussicht gestellt, wieder zu einer Festlegung der Vergütungshöhe durch den Gesetzgeber zurückzukehren.

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Zu diesem Thema (Auswahl):

  • Der »Zweite Korb« der Urheberrechtsreform - Ein Überblick über die Änderungen des Urheberrechts nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag, Aufsatz von Helge Langhoff, Dr. Pascal Oberndörfer und Dr. Ole Jani, München/Berlin, ZUM 2007, 593-603 (Heft 8/9)
  • Verfügungen über unbekannte Nutzungsarten: Anmerkungen zum Regierungsentwurf des Zweiten Korbs, Aufsatz von Dr. Dieter Frey, LL.M. (Brügge) und Dr. Matthias Rudolph, Köln, ZUM 2007, 13-23 Heft 1)
  • Einige Aspekte zur gesetzlichen Regelung zum elektronischen Kopienversand im Rahmen des »Zweiten Korbs«, Aufsatz von Professor Dr. Artur-Axel Wandtke und Dr. Ferdinand Grassmann, Berlin, ZUM 2006, 889-897 (Heft 12)
  • Die Erstellung von Fotokopien für den Schulunterricht - Urheberrechtliche, verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte der geplanten Änderung des § 53 Abs. 3 Nr. 1 UrhG, Aufsatz von Professor Dr. Christian Berger, Leipzig, ZUM 2006, 844-853 (Heft 11)
  • Behindert das Urheberrecht den Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen? Aufsatz von Professor Dr. Dr. h. c. Georg Sandberger, Tübingen, ZUM 2006, 818-828 (Heft 11)
  • »Korb 2«: Was wird aus der Privatkopieregelung in §§ 53 ff. UrhG? Aufsatz von Dr. Günter Poll, München, ZUM 2006, 96-103 (Heft 2)
[IUM/hl]

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