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18.01.2006; 10:12 Uhr
Beratung der Urheberrechtsnovelle in Frankreich verschoben
»Kulturflatrate« im neuen Gesetzentwurf nicht enthalten

Die Beratung des französischen Gesetzentwurfs zum »droit d'auteur et les nouvelles technologies« ist auf Ende Februar/Anfang März 2006 verschoben worden. Dies hat die Assemblee Nationale in seiner Debatte vom 17.1.2006 beschlossen, berichtet »abeilleinfo.com« in seiner Internetausgabe vom 18.1.2006. Der von Frankreichs Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres dem Parlament ursprünglich vorgelegte Gesetzentwurf zur Novelle des Urheberrechts sah unter anderem eine strafrechtliche Verfolgung von Filesharern vor, war dann aber am 22.12.2005 als zu verbraucherfeindlich abgelehnt worden. Stattdessen beschloss die Opposition mit Stimmen aus dem Regierungslager eine Legalisierung des Filesharings, wonach durch eine Lizenzpauschale von 7 EUR, erhoben zusammen mit den Internetentgelten, sämtliche Ansprüche von Rechteinhabern abgegolten sein sollten.

Daraufhin modifizierte Donnedieu de Vabres den Entwurf, beschränkte nun die Strafverfolgung auf kommerzielle Downloader, während private Nutzer von Tauschbörsen - ähnlich einem in der Schweiz verwendeten Modell - zunächst per E-Mail und anschließend durch einen Brief gewarnt werden sollen. Das Strafmaß für diese verringerte er auf 300 - 1.500 EUR. Ferner sollen fünf Kopien von CDs, DVDs und digitalem Content zum privaten Gebrauch erlaubt sein, wie »Futurezone« am 16.1.2006 meldete. Der Vorschlag einer »Kulturflatrate« für Filesharer ist damit wieder vom Tisch, hat sich doch nun auch der Parteivorsitzende der oppositionellen Parti Socialiste (SP), Francois Hollande in der Debatte vom 17.1.2006 dagegen ausgesprochen. Nicolas Sarcozy, Chef der regierenden Union pour un Mouvement Populaire (UMP), kündigte die Bildung eines Runden Tisches an und verband damit die Hoffnung, Abweichler aus der eigenen Partei für den Gesetzentwurf zu gewinnen.

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