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28.07.2006; 19:03 Uhr
Französischer Verfassungsrat beschneidet Novelle zur Urheberrechtsreform
Interoperabilitätsklausel nichtig, einschränkende Definition der Privatkopie

Der französische Conseil constitutionnel hat das von der Assemblee nationale am 30.6.2006 beschlossene Gesetz für ein Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (DADVSI) in einer Entscheidung vom 27.7.2006 für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Dies meldet »heise.online« am 28.7.2006.

Der Verfassungsrat monierte zwei der Kernpunkte der Novelle, nämlich zum einen die so genannte - und im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens abgeschwächte (siehe Meldung vom 3.7.2006) - Interoperabilitätsklausel, die zu unbestimmt sei und deshalb insgesamt nichtig sei. Ferner verstoße die strafrechtliche Privilegierung für das bloße Herunterladen von Musikdateien aus Internettauschbörsen (Geldstrafe von 38 EUR) gegen den Gleichheitsgrundssatz gegenüber denjenigen, denen für das Verbreiten von Software, die darauf ausgerichtet ist, unautorisierten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu verschaffen (3 Jahre Freiheits- und Geldstrafen von bis zu 300.000 EUR). Schließlich definierten die Richter die Grenzen der Privatkopie und stellten laut »heise« fest, dass es kein absolutes Recht auf die Privatkopie gebe. Unter Verweis auf den Dreistufentest der Revidierten Berner Urheberrechtsübereinkunft dürften sie nicht die Regel sein, der normalen Werkverwertung nicht im Weg stehen und nicht übermäßig in die legitimen Interessen der Rechtehalter eingreifen.

Der Verfassungsrat überprüft als letztes Organ im Gesetzgebungsverfahren Gesetze vor ihrer Ausfertigung auf ihre Verfassungsmäßigkeit.

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