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26.09.2007; 11:58 Uhr
Schweiz: Auch Nationalrat stimmt Novellierung des Urheberrechts zu
Ja zu Privatkopie, aber auch zu Umgehungsverbot von technischen Schutzmaßnahmen

Die zweite Kammer des Schweizer Parlaments, der Nationalrat, hat am 24.9.2007 als Zweitrat seine bereits am 17.9.2007 begonnenen Beratungen zur Novelle des Urheberrechts abgeschlossen und ist dabei den Vorschlägen von der Schweizer Bundesregierung, dem Bundesrat, sowie der ersten Kammer, dem Ständerat, gefolgt. Einer der heiß umstrittenen Punkte war die Ausgestaltung der Privatkopie und dem Schutz von Werken durch »Digital-Rights-Management« (DRM)-Systeme. Zukünftig sollen laut der »Neuen Zürcher Zeitung« Kopien und der Download von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet dann zulässig sein, wenn dies allein zum privaten Gebrauch oder zu wissenschaftlichen Zwecken geschieht. Umgekehrt wird aber festgelegt, dass DRM-Systeme nicht umgangen sowie Vorbereitungshandlungen - also das Anbieten Vertreiben etc. von Umgehungssoftware - verboten sind. Um jedoch die Regelungen zur Privatkopie dadurch nicht leer laufen zu lassen, werden keine straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen daran geknüpft, wenn eine Verletzung des Umgehungsverbots dem Ziel einer gesetzlich erlaubten Verwendung, also der Privatkopie, dient. Entsprechende Anträge auf Streichungen dieser beiden letztgenannten Regelungen, also Vorbereitungshandlungen zu verbieten bzw. Ausnahmen bei der Umgehung von DRM zuzulassen, fanden keine Mehrheit.

Weitere Punkte der Novellierung betreffen den Erhalt des bestehenden Systems der pauschalen Vergütung auf Leermedien und für Kopiervorgänge, wobei eine Ausnahme von MP3-Playern als abgabepflichtige Geräte letztlich nicht beschlossen wurde. Ferner sollen Sendeunternehmen zehn Jahre altes Material gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung verwerten, also senden, zugänglich machen und vervielfältigen zu können sowie gesendete musikalische Werke auch zugänglich machen zu dürfen, womit insbesondere Fälle der Hintergrundmusik erfasst werden sollen.

Mit der Novellierung des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) werden u. a. der WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) sowie der WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) umgesetzt.

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