Institut für Urheber- und Medienrecht

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15.05.2007; 18:37 Uhr
BITKOM: »Autoren betreiben Panikmache«
Schnelle Reaktion auf »Frankfurter Mahnung« von Schriftstellern und Verlegern

Als unsachliche Panikmache bezeichnete der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) die gestrige »Frankfurter Mahnung« von Schriftsteller- und Verlegerverbänden (siehe Meldung vom 14.5.2007). Dabei richtete sich die Kritik weniger gegen die allgemeine Forderung nach Stärkung des Schutzes von geistig-schöpferischen Leistungen als vielmehr gegen das Ansinnen, die im »Zweiten Korb« zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorgesehene Deckelung von Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte zu beseitigen. »Das ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit« so BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Nach Berechnungen seines Verbandes würden sich die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften im Falle der Umsetzung der gegenwärtigen Regelung mindestens verdoppeln. Auch würde so moderne Informationstechnik nicht übermäßig verteuert werden. Um die Frage der Begrenzung der Pauschalabgaben auf Vervielfältigungsgeräte streiten die betroffenen Interessenvereinigungen seit Jahren, der BITKOM hatte jüngst mit dem Vorstoß überrascht, den Streit durch eine einmalige Zahlung an die Urheber zu beenden, wenn es bei der Deckelung bliebe. Dies stieß aber auf Ablehnung insbesondere der zuständigen Berichterstatter von CDU und SPD im Deutschen Bundestag, der momentan über den »Zweiten Korb« berät (siehe Meldung vom 21.3.2007).

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