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05.09.2012; 11:50 Uhr
Berliner Piratenentwurf zum Urheberrecht vorgelegt
Fraktionschef Lauer erntet Kritik aus der eigenen Partei

Diesen Dienstag hat der Fraktionschef der Berliner Piratenpartei, Christiopher Lauer, im Abgeordnetenhaus einen 14-seitigen Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vorgelegt. Wie er in der Zusammenfassung vom 4. September 2012 schreibt, soll der »vorliegende Entwurf ... die Urheberrechtsdebatte in Deutschland weiter versachlichen« und »das deutsche Urheberrecht auf ein für alle Beteiligten sinnvolles Maß zurückführen«. Er beinhalte konkrete Änderungen, die auch innerhalb der verfassungsrechtlichen und internationalen Rahmenbedingungen umsetzbar seien.

Onlineberichten zufolge stieß Lauer mit seinem Entwurf nicht auf die Gegenliebe aller Parteikollegen. Ihren Unmut äußerten diese unter anderem über die Kommunikationsplattform »Twitter«. So bezeichnete Simon Weiß, Medienexperte der Fraktion, den Entwurf, der nicht mit ihm abgestimmt sei, laut »heise online« als »wenig ambitioniert«. Der Urheberrechtsbeauftragte der Bundespartei, Bruno Kramm, teilte mit, dass ihn der »lauervorstoss ankotzt«. Andreas Poll, früherer stellvertretender Parteivorsitzender, bemängelt in seinem Blog, dass die zentralen Aspekte des auf dem Offenbacher Bundesparteitag am 4. Dezember 2011 getroffenen Beschlusses zur Reform des Urheberrechts fehlten. So gäbe es unter anderem weder eine Verkürzung der Laufzeiten noch eine Legalisierung der nichtkommerziellen Vervielfältigung.

Der Kritik ist Christopher Lauer in seiner Zusammenfassung mit dem Hinweis zuvorgekommen, dass der Berliner Entwurf die Änderungen des Offenbacher Beschlusses enthalte, die nach aktueller Rechtslage durchgeführt werden könnten. Vor diesem Hintergrund sollten politische Fernziele von konkreten Reformvorschlägen zukünftig besser abgegrenzt werden können. Hinsichtlich der Verkürzung der Dauer des Urheberrechtsschutzes heißt es in dem Entwurf daher nur, die Dauer der Schutzfristen sollte auf europäischer Ebene diskutiert, gegebenenfalls neu gefasst und verkürzt werden. Die Piratenpartei hatte sich im Offenbacher Beschluss zum Urheberrecht für eine Verkürzung auf zehn Jahre ausgesprochen. Hinsichtlich der nichtkommerziellen Vervielfältigungen ist im Entwurf nur noch die Begrenzung der Anwaltskosten für eine Abmahnung von Nutzern eines Peer-to-Peer-Netzwerks für den privaten Gebrauch auf 100,- Euro geblieben.

Mit seinem Ziel »das deutsche Urheberrecht auf ein für alle Beteiligten sinnvolles Maß zurückzuführen« geht der Fraktionsvorsitzende zahlreiche Regelungen des UrhG an.

Hierzu gehören beispielsweise § 5 UrhG, der zukünftig alle amtlichen Werke vom Urheberrechtsschutz ausschließen soll. Es sei außerdem zu überlegen, alle im Auftrag des Staates geschaffenen Werke in diesen Ausschluss einzubeziehen, da die Finanzierung durch Steuern geeignet sei, Nutzungsmöglichkeiten durch die Allgemeinheit zu rechtfertigen.

Des Weiteren soll der so genannte Erschöpfungsgrundsatz des § 17 UrhG auf den Weiterverkauf digitaler, per Download erworbener Bücher, Musikstücke oder Filme ausgeweitet werden. Auch im Rahmen der Nutzungsrechte werden Änderungen gefordert. Nach einem neuen § 31 Abs 4 UrhG soll die Einräumung unbekannter Nutzungsarten uneingeschränkt »zurückgerufen« werden können.

Ob die Piraten in einem nächsten Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes Anstöße des Berliner Fraktionsvorsitzenden übernehmen werden, bleibt abzuwarten. Christopher Lauer hat sich einem Bericht der »Wirtschaftswoche« vom 4. September 2012 zufolge mittlerweile bei seiner Fraktion für den Alleingang entschuldigt.

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