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12.02.2007; 17:22 Uhr
Wissenschaftler sehen keinen Fortschritt beim Kopienversand
Aktionsbündnis kritisiert Gemeinsame Stellungnahme von Verlagen und Bibliotheken zu §§ 52 b, 53 a UrhG-E
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sieht den Konflikt eines interessegerechten Ausgleichs bei der Ausgestaltung der Online-Nutzung von Bibliotheksbeständen nicht entschärft. Am 7.2.2007 hatten der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Deutsche Bibliotheksverband in einer Gemeinsamen Stellungnahme Vorschläge zu den §§ 52 b, 53 a UrhG-E des »Zweiten Korbs« vorgelegt und von einer Lösung des Konflikts gesprochen (siehe Meldung vom 7.2.2007). Nach Meinung des Aktionsbündnisses könne zum einen der Börsenverein nicht für »die Zeitschriftenverlage« sprechen, da er nicht die internationalen Unternehmen vertrete, die den größten Marktanteil hätten. Zum anderen sei es bedauerlich, dass die Optionen, die sich heute durch offene Publikationsmodelle ergeben können, vollkommen außen vor gelassen wurden und lediglich Online-Angebote der Verlage berücksichtigt worden seien. Bei den Kompromissvorschlägen halten die in dem Bündnis zusammengeschlossenen Wissenschaftler es vor allem für kritikwürdig, dass trotz digitaler Fernleihe unter den Bibliotheken der Nutzer dennoch nur einen Ausdruck in Papierform erhalten soll. Beim digitalen Direktversand zwischen Bibliothek und Nutzer sei es angesichts der aktuellen Diskussion um den Einsatz von DRM-Systemen (siehe hierzu die heutige Meldung) unhaltbar, die ohnehin nur in Graphikformaten bereitzustellenden Dokumente mit DRM zu versehen. Als Konsequenz fordert das Aktionsbündnis deshalb von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, eine neue Gesprächsrunde zu versammeln, an der zusätzlich Vertreter aus dem Kreis der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie anderer Gremien wie der Bund-Länder-Kommission (BLK) oder der Kultusministerkonferenz (KMK) teilnehmen sollen. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2935: http://www.urheberrecht.org/news/2935/
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