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27.06.2012; 12:20 Uhr
CDU/CSU-Fraktion beschließt 15 Leitlinien zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft
»Modernisierungsprozess des Urheberrechts weiter vorantreiben«

Der Kerngehalt des gestern verabschiedeten Positionspapiers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mit dem sie in die weitere Debatte um das Urheberrecht gehen will, lautet nach Aussage des Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder, dass der Schutz des geistigen Eigentums und die Freiheit des Internets nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. »Sie müssen ausgesöhnt werden.«

In dem parlamentaischen Blog der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind die einzelnen beschlossenen 15 Punkte aufgeführt. Gleich zu Anfang heißt es: »Für die große Mehrheit der Nutzer ist es selbstverständlich, ein angemessenes Entgelt für die Nutzung von Inhalten zu entrichten.« Die Unionsfraktion setzt damit auf »Rechtsvereinfachung«. Das bestehende Schrankenmodell im deutschen Urheberrecht müsse an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst werden. Die gesetzlich normierten Schranken böten im Gegensatz zu »Fair Use« den Vorteil der Rechtssicherheit. Unter dieser Prämisse stellen CDU und CSU das Urheberrecht nicht grundsätzlich in Frage, sondern wollen es vorsichtig an die »Internet-Wirklichkeit« anpassen. So auch im Hinblick auf »transformative Werknutzungen« wie Mashups und Remixes. Hier wollen die Unionspolitiker durch eine gesetzliche Verankerung für »Rechtssicherheit« sorgen. Es müsse jedoch verantwortlich zwischen den Rechten des Urhebers und den Interessen der Allgemeinheit abgewogen werden. Der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion lautet: Sofern es sich um ein neues Werk handelt und der Eindruck des Originals gegenüber demjenigen des neuen Werkes »verblasst«, dürfe das Original frei bearbeitet werden. Eine stumpfe Kopie sei dagegen keine schützenswerte Leistung. Netzsperren und neue pauschale Vergütungsmodelle wie die Kulturflatrate lehnen die Unionspolitiker kategorisch ab. Betreiber von illegalen Streaming-Plattformen sollen von eigens hierfür gebildeten »Schwerpunktstaatsanwaltschaften« strafrechtlich verfolgt werden. 

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