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19.04.2013; 17:12 Uhr
DPMA bestätigt Grundstruktur der GEMA-Veranstaltungstarife
»Linearisierung der Abgaben sachgerecht und angemessen«

Im Schiedsstellenverfahren zur neuen Tarifstruktur der GEMA für den Veranstaltungsbereich stellte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) den Beteiligten am Montag, den 15. April, ihren Einigungsvorschlag zu (vgl. Meldung vom 11. April 2013). In einer ausführlichen Stellungnahme erklärt die GEMA, das DPMA bewerte die von der GEMA angestrebte Linearisierung der Tarife im Veranstaltungsbereich als »sachgerecht und angemessen«. Damit habe die Schiedsstelle das zentrale Anliegen der Tarifreform bestätigt, so Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA. Durch die lineare Ausgestaltung der Tarife werde die Höhe der Vergütung an der wirtschaftlichen Größe der Veranstaltung linear ausgerichtet, um so eine wirtschaftliche Gleichbehandlung von großen und kleinen Veranstaltungsformaten ohne Tarifprivilegien zu erreichen. 

Die von der GEMA aus Vereinfachungs- und Transparenzgründen angestrebte Tarifvereinheitlichung auf nur noch zwei statt den bisher 11 geltenden Tarifen im Veranstaltungsbereich bestätige das DPMA nicht. Die Schiedsstelle halte vielmehr an der Differenzierung der verschiedenen Tarife fest. »Die Schiedsstelle hat mit ihrem Vorschlag hinsichtlich der Differenzierung nunmehr rechtliche Klarheit geschaffen und wertet das Vorgehen der GEMA in der Vergangenheit dementsprechend auch nicht als intransparent«, erklärt Georg Oeller

Wie »Golem« meldet, sollen die Verhandlungen mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA, dem größten Verhandlungspartner der GEMA in dieser Sache, nun wieder aufgenommen werden. Beide Seiten sollen eine Einigung auf ein neues Tarifsystem ab 2014 anstreben.

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