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17.02.2014; 12:08 Uhr
LG München I: Übernahme von Auszügen aus FAZ-Buchrezensionen verletzt Urheberrecht
Onlinebuchhändler zur Unterlassung verurteilt

Das LG München I hat mit Teilurteil vom 12. Februar 2014 entschieden, dass die Übernahme von wörtlichen Auszügen aus Buchrezensionen eine Urheberrechtsverletzung darstellt (Az.: 21 O 7543/12 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Der Onlinebuchhändler »buch.de« hatte auf seiner Webseite zu Werbezwecken Auszüge von Buchkritiken übernommen, die aus der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« und der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung« stammten. Der Verlag sah darin seine Rechte verletzt. Das LG München I gab ihm Recht und verurteilte den Onlinebuchhändler zur Unterlassung des Vervielfältigens und öffentlichen Zugänglichmachens der streitgegenständlichen Artikelauszüge.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass auch bloße Ausschnitte aus Buchrezensionen urheberrechtlich schutzfähig sind, wenn sie, wie im vorliegenden Fall, die entsprechende Schöpfungshöhe erreichen. Hierzu führt das Gericht aus: »Unter diesen Voraussetzungen kann auch kleinen Teilen eines Sprachwerks urheberrechtlicher Schutz zukommen. Lediglich bei sehr kleinen Teilen - wie einzelnen Wörtern und knappen Wortfolgen - wird ein Urheberrechtsschutz meist daran scheitern, dass diese für sich genommen nicht hinreichend individuell sind«.

Die Schranke des Zitatrechts gemäß § 51 UrhG greift nach Auffassung des LG München I bereits mangels Zitatzwecks nicht. Hierfür fehle es an dem erforderlichen eigenen Werk. Auch eine Branchenübung oder eine gewohnheitsrechtliche Handhabung lehnte das Gericht ab.

[IUM/ct]

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