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16.05.2012; 10:40 Uhr
Verurteilter »The Pirate Bay«-Gründer erhebt Klage vor dem EGMR
»Ein Menschenrecht auf Torrentdateien«

Weil der Oberste Gerichtshof Schwedens seine Berufung nicht annimmt, sieht sich einer der Gründer der Filesharing-Seite »The Pirate Bay«, Fredrik Neij, in seinem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 10 EMRK) verletzt und will deshalb vor den EGMR ziehen. Der oberste schedische Gerichtshof hatte Neij und die anderen »The Pirate Bay«-Gründer im November 2010 wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen zu Haftstrafen zwischen 4 und 12 Monaten und einen an verschiedene Musik- und Filmkonzerne gemeinschaftlich zu zahlenden Schadensersatz in Höhe von rund 8 Millionen Euro einschließlich Zinsen verurteilt, berichtet die »taz«. Den Pirate Bay«-Betreibern wurde vorgeworfen, sie hätten zumindest billigend in Kauf genommen, dass eine unbegrenzte Zahl von Nutzern mit Hilfe der von Ihnen zur Verfügung gestellten Plattform urhebrrechtlich geschütztes Material auf ihre eigenen Rechner herunterladen konnte  (vgl. zum Strafprozess gegen die Betreiber von »The Pirate Bay« Meldungen vom 16. Februar 2009 und 18. Februar 2009). Den gegen das Urteil eingelegten Revisionsantrag wies der oberste schwedische Gerichtshof nun zurück. 

Der Anwalt des verurteilten Neij ist der Meinung, das »The Pirate Bay«-Team habe lediglich einen freien Austausch von Daten und Informationen ermöglicht. Die Argumenation des schwedischen Gerichts treffe ebenso gut auf ein Post-Unternehmen zu, denn schließlich könne sich in einem zugestellten Paket auch etwas Illegales befinden. Die Rechtslage sei tatsächlich unklar. »Durch den automatisierten Serverbetrieb von ›Pirate Bay‹ sind ausschließlich nicht urheberrechtlich geschützte Informationen - die ›Wegweiser‹ oder ›Torrent-Files‹, um die es hier allein geht - zwischen Internetanwendern übertragen worden«, so Neij-Anwalt Nilsson. Dieser technische Vorgang sei ein Bestandteil des von Art. 10 EMRK geschützten Rechts, Informationen entgegenzunehmen und weiterzuverbreiten. 

Der EGMR soll nun für Rechtssicherheit in der juristischen Frage sorgen, inwiefern die Torrentplattform »The Pirate Bay« als »freier Datenumschlagsplatz« zu beurteilen ist. Laut »Gulli« habe sich eine fehlende Beteiligung der Administration an deren Nutzung bereits darin gezeigt, dass die Plattform gänzlich von allein weiter lebte, als die Mitarbeiter sich wegen der juristischen Probleme nicht mehr um die Website kümmerten.

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