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25.10.2013; 10:06 Uhr
VG Wort kündigt Revision gegen Urteil des OLG München an
»Entscheidung entzieht solidarischem Prinzip der gemeinsamen Rechtewahrnehmung weitgehend die Grundlage«

Die VG Wort wird einer eigenen Stellungnahme zufolge Revision gegen die Entscheidung des OLG München zum Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft einlegen. Nach dem am 17. Oktober 2013 verkündeten Urteil im Klageverfahren eines wissenschaftlichen Autors ist die VG Wort nicht berechtigt, bei ihren Ausschüttungen an den Kläger einen Verlagsanteil zu berechnen (Az.: 6 U 2492/12; vgl. Meldung vom 18. Oktober 2013).

Das OLG München hat, wie auch die Vorinstanz, eine Beteiligung des Verlags davon abhängig gemacht, dass dem Verlag im Einzelfall entsprechende Rechte an den Werken des Autors abgetreten und diese bei der VG Wort eingebracht wurden. Eine pauschalierte Beteiligung, wie sie der Verteilungsplan der VG Wort vorsieht, ist nach Auffassung des Gerichts unzulässig.

Das Urteil stelle die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen innerhalb einer Verwertungsgesellschaft grundlegend in Frage und führe zu praktisch kaum lösbaren Schwierigkeiten, so die VG Wort. Ihr seien die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Autoren und Verlagen überhaupt nicht bekannt. Eine Auszahlung nur an einen Berchtigten - Autor oder Verlag - wäre nach Angaben der VG Wort zudem nicht mit der Satzung der Gesellschaft vereinbar. 

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