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13.12.2006; 11:04 Uhr
»Zweiter Korb«: SPD will Rechte der Urheber und der Verbraucher stärken
Deutscher Kulturrat fordert vom Bundestag Schutz der Urheber vor Computerindustrie

Mit Blick auf die Anhörungen der vergangenen Wochen zum »Zweiten Korb« der Urheberrechtsnovellierung - siehe zuletzt Meldung vom 29.11.2006 - setzt sich die SPD-Medienkommission für einen wirksamen Schutz der Urheberrechte in der digitalen Welt ein. Wie aus einer Pressemitteilung vom 12.12.2006 folgt, könne nur so das geistige und kreative Potential in Deutschland geschützt werden. Zugleich sei aber auch ein umfassender Schutz des Zugangs zu Wissen und Informationen zu gewährleisten, mithin alle elektronischen, digitalen und sonstigen technologisch möglichen neuen Entwicklungs-, Nutzungs- und Verbreitungsmöglichkeiten von geistigen Werken in der Informationsgesellschaft zu unterstützen und zu fördern. Einen anderen Schwerpunkt setzte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Manfred Zöllmer (SPD). Für ihn dürfe es bei dem Novellierungsvorhaben nicht zu einer »Schieflage« zwischen Rechten der Urheber und der der Verbraucher kommen. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Sozialbindung auch des geistigen Eigentums forderte er, die Rechte zur Privatkopie nicht durch zu weitgehende Kopierschutzsysteme einzuschränken, nutzerorientierte Lösungen seien daher nötig. Auch will Zöllmer wieder eine Bagatellklasuel bei Urheberrechtsverstößen eingefügt sehen, um so einer Kriminalisierung bei der Nutzung geschützter Werke für den Eigengebrauch entgegen zu wirken.

Zu den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Neuregelungen des Vergütungssystems setzt sich die SPD-Medienkommission für eine ausgewogene Gestaltung ein, um so die Rechtsstellung von Urhebern und die Interessen der Öffentlichkeit gleichermaßen zu wahren. Der Deutsche Kulturrat hatte am 11.12.2006 die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu aufgerufen, »die Künstler vor der mächtigen Computerindustrie in Schutz zu nehmen« und die in der entsprechenden Anhörung laut gewordene Kritik zur Neugestaltung der Vergütungsabgabe, aber auch bei der Verwertung von Archivbeständen oder dem Kopienversand auf Bestellung zu berücksichtigen (siehe Meldung vom 8.11.2006).

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