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28.02.2007; 19:13 Uhr
EU-Rechtspolitiker fordern Rahmenrichtlinie für Online-Musikmarkt
Schutz der Vielfalt und Kreativität muss berücksichtigt werden

Für den Erlass einer europäischen Rahmenrichtlinie im Bereich der länderübergreifenden kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten bei legalen Online-Musikdiensten setzt sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ein. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, Giuseppe Gargani, am 27.2.2007 mitteilte, hielten die Parlamentarier die entsprechende Kommissions-Empfehlung vom 18.10.2005 für nicht ausreichend und beschlossen, basierend auf einem Bericht der zuständigen Berichterstatterin Katalin Lévai, einen eigene Entschließung, die voraussichtlich im März 2007 im Plenum beraten werden soll. Zugleich kritisierten sie das bisherige Vorgehen der Kommission, weder das Parlament noch die verschiedenen betroffenen Rechteinhaber bei der Ausarbeitung ihrer Empfehlung hinreichend einbezogen zu haben, und forderten bei der zukünftigen Erarbeitung einer Richtlinie eine volle Beteiligung des Parlaments.

Nach Ansicht des Rechtsausschusses sei zudem der derzeitige Ansatz der Kommission verfehlt, »multiterritoriale« oder »paneuropäische« Lizenzierungen zuzulassen, bei denen der jeweilige Rechteinhaber es sich aussuchen könne, durch welche Verwertungsgesellschaft er seine Rechte wahrnehmen lassen will; damit würden vielmehr nationale und lokale Musikmärkte gefährdet. Die Abgeordneten sprachen sich stattdessen für einen kontrollierten Wettbewerb aus, um so die Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung des Online-Musikmarkts zu fördern, ohne dabei jedoch die kulturelle Vielfalt und Kreativität zu gefährden. Zwar spreche gegen die Einführung »paneuropäischer« Lizenzen nichts, gleichwohl müsse aber verhindert werden, dass sich zukünftig der Markt allein an den zugkräftigen Rechteinhabern orientiere und dabei die weniger profitablen Künstler benachteiligt würden. Daher verlangten die Parlamentsmitglieder von der Kommission, in einem neuen Richtlinienentwurf sicherzustellen, dass Verwertungsgesellschaften verpflichtet blieben, auch lokale und Nischen-Repertoires wahrzunehmen.

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